18.05.2017 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung erfolgt die Übergabe des Einwohnerantrages gem. 3 25 GO mit der Unterschriftenliste der Bürgerinitiative zum Projekt Zukunft Deerth an Herrn Oberbürgermeister Schulz.

 

Herr Prof. Dr. L. bedankt sich dafür, die Gelegenheit bekommen zu haben, die Unterschriftenliste zum Projekt Zukunft Deerth“ mit 11500 qualifizierten Unterschriften übergeben zu dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger bitten den Rat, sich für den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes und für den Erhalt des Erholungswertes des Hagener Stadtwaldes einzusetzen. Beides würde durch den Neubau einer geschlossenen Maßregelvollzugsanstalt neben der bestehenden offenen Einrichtung nach Ansicht der 11500 Unterzeichner gefährdet. Er appelliert an alle Ratsmitglieder, möglichst schnell das laufende Verfahren zu stoppen und nicht weiter in die aus Sicht der Bürgerinitiative falsche Richtung zu laufen. Er übergibt die Unterschriften an Herrn Oberbürgermeister Schulz.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich dafür und macht deutlich, dass dies ein beeindruckendes Zeichen für bürgerschaftliches Engagement sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um die Punkte

 

I.4.4 „Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Akteneinsicht zu den Grundstücksverkäufen des WBH an die AWO im Deerth, Vorlage: 0469/2017,“

 

und

 

I.5.25 „Stellungnahme zu den Fragestellungen aus dem HFA, Vorlage 0474/2017“,

 

zu erweitern.

 

Der Tagesordnungspunkt I.5.19 „Organisation Sportverwaltung, Vorlage 0397/2017, soll von der Tagesordnung abgesetzt werden, da der Sport- und Freizeitausschuss die Vorlage am 17.05.2017 in 1. Lesung beraten hat.

 

Herr Hentschel bittet darum, über die Änderungen der Tagesordnung einzeln abstimmen zu lassen.

 

Herr Rudel weist darauf hin, dass im Stadtentwicklungsausschuss (STEA) vereinbart wurde, über den Förderantrag zur „Grünen Infrastruktur“ auch im Rat abstimmen zu lassen. Daher vermisse er diesen Punkt auf der Tagesordnung.

 

Herr Grothe antwortet, dass der STEA die Verwaltung beauftragt habe, eine Bewerbung zum Förderaufruf einzureichen. Es gab einen Antrag aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (UWA), dass der Rat hierüber beraten soll. Er bittet darum, die Tagesordnung des Rates um diesen Punkt zu erweitern.

 

Herr König geht auf die Zusage im STEA ein, dass dieser Beschluss rechtzeitig zur Ratssitzung verteilt und auch im Rat beraten werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um den Punkt I.5.26 Hengsteysee/Harkortsee – Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“, Vorlage 0383/2017, zu erweitern.

 

Bedenken hiergegen werden nicht erhoben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über die Erweiterung des Dringlichkeitsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter I.4.4 abstimmen.

 

Die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Punkt wird einstimmig beschlossen. Die Fraktion Die Linke. enthält sich mit 3 Stimmen.

 

Die weiteren Änderungspunkte werden einstimmig beschlossen.

 

Herr O. spricht zum wiederholten Mal die Kosten der Unterkunft an. Die entsprechende Dienstanweisung sei rechtswidrig. Er fragt, wann die Miete gem. § 12 Wohngeldgesetz + 10 % Aufschlag gewährt werde, da die Stadt Hagen kein schlüssiges Konzept nachweisen könne.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass diese Frage bereits in der Vergangenheit beantwortet wurde.

 

Herr O. fragt, wann die Dienstanweisung/Richtlinie über einmalige Beihilfen veröffentlicht werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass auch diese Frage nicht erneut beantwortet werde.

 

Frau T. spricht die Planung der Trassenführung der 380-kV-Höchstspannungsleitung in Elsey an. Sie fragt, wie die Planung hinsichtlich der Einbindung der Bürgerinitiativen bei den nächsten Fachgesprächen mit Umweltverbänden und bei der Ortsbegehung für die Variante Reh Nord ausehe. Sie erkundigt sich nach konkreten Terminen.

 

Herr Huyeng antwortet, dass noch keine konkreten Termine festgelegt werden konnten, da noch Abstimmungen erfolgen müssen.

 

Frau T. möchte wissen, ob die einzelnen Verbände und Bürgerinitiativen sowohl bei der Tagung der Umweltverbände und bei der Ortsbegehung mit einbezogen werden.

 

Herr Huyeng sagt eine Einbeziehung für die Ortsbegehung zu.

 

Frau T. führt aus, dass lt. WP-Bericht vom 04.05.2017 durch Herrn Huyeng erklärt worden sei, dass die 380-kV-Höchstspannungsleitung durch Elsey ein „no go“ sei. Herr Oberbürgermeister Schulz halte diese Trassenführung ebenfalls für nicht zumutbar und zeige sich für die Variante Nord zuversichtlich. Sie fragt, ob es bis zum Jahresende zu schaffen wäre, Amprion eine Vorlage geben zu können, mit der sie Rechtssicherheit finde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass es zunächst erforderlich sei, dass sich der Rat der Stadt Hagen auf Vorschlag der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger eine eigene Auffassung aneigne und diese sehr deutlich und unmissverständlich dokumentiere. Nur dann bestünde die Gelegenheit, Amprion aufzufordern, eine bestimmte Planungsvariante auch zu präferieren.

 

Herr T. fragt, ob es konkrete Termine für Fachgespräche zwischen den Juristen von Amprion und den Juristen der Stadt Hagen gebe.

 

Herr Huyeng antwortet, dass diese Termine derzeit abgestimmt werden.

 

Herr T. fragt, ob sich die Stadt Hagen von anderen Städten, welche die gleiche Situation vor Ort haben und die umweltrechtlichen Probleme bisher gut gelöst haben, beraten bzw. sich Informationen zukommen lassen. Wenn nicht, möchte er wissen, wie die Stadt Hagen auf andere Städte und Kommunen zugehe.

 

Herrr Huyeng antwortet, dass die Stadt Hagen mit anderen Kommunen in Kontakt trete, wenn die Fälle vergleichbar seien. Jeder Fall sei in der Regel anders gestaltet. Er weist darauf hin, dass die Bezirksregierung Arnsberg die eigentlich bescheidene Behörde ist.

 

Frau F. geht auf eine Antwort des Oberbürgermeisters auf ihr Schreiben vom 08.03.2017 ein. Sie zitiert auf dem Schreiben: „Im Deerth handelt es sich um eine ambulante Einrichtung, der stationäre Teil wäre ausgelagert.“. Sie fragt, wo sich der stationäre Teil jetzt befindet und wozu der geplante Maßregelvollzug zähle?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass vom Träger AWO die Einrichtung einer geschlossenen Maßregelvollzugseinrichtung als Eingangseinrichtung geplant sei.

 

Frau F. möchte wissen, wo genau diese sein soll.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die AWO dies dort plane, wo sich seit 1982 die drogentherapeutische Einrichtung bereits befindet.

 

Frau F. zitiert weiter aus dem Antwortschreiben: „Niemand anderes als die AWO hätte an dieser Stelle ein Stück Wald kaufen können.“ Sie möchte wissen, warum dies so sei. Sie möchte auch ein Stück Wald kaufen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass diese Annahme bestehe, da vermutlich niemand ein Interesse daran gehabt hätte, in dem Gebiet ein abgeschlossenes Stück Wald, welches derzeit durch eine Pachtnutzung der AWO zur Nutzung übertragen worden ist, zu erwerben.

 

Frau Sch. fragt, ob es nicht  sinnvoll sei, über ein Ende des laufenden Bauleitplanverfahrens im Rat der Stadt Hagen jetzt schon abzustimmen, ehe weitere kostenträchtige Gutachten eingeholt werden oder habe die Stadt Hagen Angst, dass ein vorzeitiges Ende des Bauleitplanverfahrens Regressansprüche der AWO auslösen könnte. Wenn ja, auf welchen Sachverhalt begründen sich solche Befürchtungen konkret?

 

Herr Grothe antwortet, dass ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde. Eine Bürgeranhörung wurde durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bebauungsplanverfahren seien so aufgebaut, dass in der 1. Stufe geprüft werde, inwieweit von diesem Vorhaben negative oder positive Wirkungen ausgehen. In dieser Phase befinde sich die Verwaltung gerade. Einen Großteil der Belange dieser Einrichtung wurden geprüft. Normalerweise sei im Bebauungsplanverfahren im nächsten Verfahrensschritt, der Auslegung, vorgesehen, dass der Rat sich dieser Probleme möglicherweise an dieser Stelle noch einmal annehme. Er glaube, dass es im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit richtig sei, zumindest den nächsten Schritt zu gehen und dann vor der Offenlage abzuklären, ob es weiter gehe oder nicht.

 

Frau Sch. geht auf ihre zweite Frage ein, diese wurde nicht beantwortet. „Wenn ja, auf welchen Sachverhalt gründen sich solche Befürchtungen konkret.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Prof. Dr. L. stellt seine erste Frage:

„Auf meine Frage in der Einwohnerfragestunde vom 16.02.2017 haben Sie vor einigen Tagen geantwortet, vielen Dank dafür.

Sie haben aber nur die operative Dimension angesprochen, nämlich, dass ein Bebauungsplanverfahren läuft und zu Ende geführt werden müsse. Ich hatte die strategische Dimension gemeint: Wie sieht Ihre Folgeabschätzung aus angesichts der bedauerlichen Wachstumsdynamik im Bereich Drogentherapie? Über das von der AWO mehrfach genannte Zwischenziel „eigener Gerichtsbezirk“ würden die 40 Pätze bald nicht mehr ausreichen. Wollen Sie es zulassen, dass dann am Deerth weiter ausgebaut werde?“

 

Herr Grothe antwortet, dass die AWO die vorgesehene bekannte Erweiterung der Baufläche begehre, um eine gewisse Anzahl von Therapieplätzen dort unter zu bringen. Alles Weitere sei Spekulation. Bezüglich der strategischen Komponenten habe es der Rat in der Hand, den Bebauungsplan zu entscheiden.  

 

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass mit der begehrten Planung eine Salamitaktik ohne eine weitere Befassung im Rat nicht möglich sei.

 

Herr Prof. Dr. L. stellt seine zweite Frage:

„Wäre es nicht besser, jetzt einen geeigneteren Standort für dieses Wachstumsfeld der AWO zu suchen, wenn das Ziel des Landes gemäß Gesundheitsministerium vorgegeben ist durch: Neue forensische Kliniken = mehr Sicherheit?

Wäre es nicht sinnvoll, jetzt gleich in die richtige Größenordnung zu planen und einen dafür geeigneten Standort zu finden, damit die Gefahr vermieden werde, dann dann die Salamitaktik doch eintrete? Die Einrichtung sei in den letzten Jahren immer größer geworden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, diese Frage durch den fachlich kompetenten Antragsteller und Betreiber schriftlich beantworten zu lassen.

 

Frau S. führt aus, dass die Stadt Hagen damit werbe, dass sie den einzigen Premiumwanderweg in der Region Ruhrgebiet/Sauerland habe. Für Juni 2017 stehe die Nachprüfung zum Erhalt des Siegels für den 3-Türme Premiumwanderweg an. 2014 war das Siegel bereits mit Auflagen zur Nachbesserung erteilt worden. Von diesen Vorschlägen wurden bisher keine umgesetzt, so dass die Verlängerung fraglich sei. Sie fragt, warum die vom Wanderinstitut auferlegten Maßnahmen in den letzten 3 Jahren nicht umgesetzt worden seien.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt seinen derzeitigen Sachstand mit. Er hat die HAGENagentur gebeten, zu diesem Zusammenhang, Wanderweg und dem begehrten Vorhaben, Stellung zu nehmen. Es wurde mitgeteilt, dass das begehrte Vorhaben in keiner Weise die Qualität oder Nachzertifizierung der Wanderwege beeinträchtige. Inwieweit Maßnahmen in der Vergangenheit nicht umgesetzt wurden, könne er nicht beantworten. Er sagt zu, diese Frage zur Beantwortung an die HAGENagentur weiter zu geben.

 

Frau S. macht deutlich, dass es ihr nicht um die Maßnahme gehe, die dort geplant werden. Es ginge ihr vielmehr um die anderen Dinge, wie z. B. die in der letzten Zertifizierung offenen Ergänzungen.

 

Herr F. fragt, ob dem Rat bekannt sei, dass die AWO einen eigenen Gerichtsbezirk haben möchte und bestrebt sei, diesen zu bekommen. Dieser eigene Gerichtsbezirk sage aus, dass das Land dann ein eigenes Bestimmungsrecht habe und der Rat in dem Fall nicht mehr entscheiden könne.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu zu.

 

Herr Dr. Ramrath antwortet für die CDU-Fraktion insgesamt auf die letzten Fragestellungen. Die CDU-Fraktion sei deshalb zu einer anderen politischen Bewertung und Ausrichtung gekommen, nachdem sie in einer Fraktionsklausurtagung alle Gesichtspunkte und derzeit bekannten Abwägungspunkte bewertet und gegeneinander abgewogen habe. Die CDU-Fraktion sei zu der Auffassung gelangt, dass andere waldtypischere Nutzungsperspektiven bestehen, die sie dazu veranlassen, das Vorhaben der AWO nicht weiter folgen zu wollen. Sie sei der Auffassung, dass die AWO bei einer jetzigen Beendigung des Bauleitplanverfahrens keine Regressansprüche gegen die Stadt Hagen mit Aussicht auf Erfolg stellen könne. Kein Vorhabenträger habe einen Anspruch, ein einmal eingeleitetes Bauleitplanverfahren auch bis zu seinem förmlichen Ende über alle Verfahrensschritte hinweg durchgeführt zu bekommen.

 

Herr Panzer erläutert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie sich noch nicht abschließend positioniert habe. Sie haben derzeit einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.

 

Herr Meier macht für die SPD-Fraktion deutlich, dass es sich keine Fraktion hinsichtlich des Einleitungsbeschlusses des Verfahrens leicht gemacht habe. Direkt zu Beginn wurden konkrete Fragen gestellt und auf Probleme hingewiesen. Der Rat habe der Einleitung mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Rat sei jetzt darauf angewiesen, dass der Investor, die AWO, entsprechende Planungen und Gutachten nach vorne bringe. Der Rat habe den Investor durch den Einleitungsbeschluss legitimiert. Im nächsten Verfahrensschritt, der Offenlage, sei dann zu entscheiden, ob aufbauend auf die dann vorliegenden Ergebnisse das Verfahren weiter geführt werden soll. Es sei nicht sinnvoll, das Verfahren zwischendurch zu stoppen, weil letztlich nicht alle Erkennisse vorliegen können. Die Gutachten liegen noch nicht vor. Er bittet um Verständnis, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch der Investor einen Vertrauensschutz habe. Die SPD-Fraktion habe sich abschließend noch keine Meinung gebildet.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass die Vorlage zum Einleitungsbeschluss eine Anlage/ein Schreiben enthielt, in dem die AWO den Kauf des Grundstückes begehrte. Der Rat hat demnach gewusst, dass die AWO das Grundstück kauft.

 

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