30.03.2017 - 3.3 Anfrage der Fraktion Hagen AktivHier: Mindestab...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker bezieht sich auf die Spielhallen, die evtl. einen Härtefallantrag stellen können, weil sie vor 2012 die Zulassung bekommen haben. Er fragt, wie der Härtefall definiert werde.

 

Herr Huyeng antwortet, dass dies im Rahmen der Wirtschaftlichkeit definiert werde. Es müsse überprüft werden, ob ein Härtefall im Rahmen der Wirtschaftlichkeit gegeben sei.

 

Herr Dr. Bücker bittet darum, ein Beispiel zu nennen.

 

Herr Huyeng erklärt, dass ein Wirtschaftlichkeitsfall vorliege, wenn besondere Existenzen nicht gegeben sind oder kurzfristig Arbeitsverhältnisse gekündigt werden müssten. Es wurde nicht klar definiert und ist von den Betrieben im Einzelfall näher darzulegen. Es bedürfe einer sehr genauen Prüfung, ob überhaupt der wirtschaftliche Notfall gegeben sei. Dies sei der Ausnahmetatbestand.

 

Herr Dr. Bücker möchte wissen, wer den Härtefall prüfe.

 

Herr Huyeng antwortet, dass die Gewerbestelle des Fachbereiches für öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen (32) den Härtefall prüfe.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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