16.02.2017 - 5.4 Entsendung in die Aufsichtsräte der BSH gem. Gm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
A) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass im Wege eins schriftlichen Gesellschafterbeschlusses durch den Oberbürgermeister gem. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH folgende Beschlüsse gefasst werden:
- Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) beruft Herrn Markus Menzen auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH (Werkhof) als Vertreter der HVG aus dem Aufsichtsrat des Werkhofs ab.
- Die HVG entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Werkhofs in der Nachfolge von Herrn Markus Menzen Herrn Patrick Messerschmidt als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat des Werkhofs.
- Die HVG beruft Herrn Markus Menzen auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) als Vertreter der HVG aus dem Aufsichtsrat der HaWeD ab.
- Die HVG entsendet auf der Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD in der Nachfolge von Herrn Markus Menzen Herrn Patrick Messerschmidt als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat der HaWeD.
- Die HVG beruft Herrn Markus Menzen auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BSH gem. GmbH (BSH) als Vertreter der HVG aus dem Aufsichtsrat des BSH ab.
- Die HVG entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des BSH in der Nachfolge von Herrn Markus Menzen Herrn Patrick Messerschmidt als Vertreter der HVG in den Aufsichtsrat des BSH.
B) Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechlich erforderlich oder sachgerecht sind.
