16.02.2017 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Herr Oberbürgermeister Schulz das neue Ratsmitglied, Frau Nadine Brandstätter, die für Herrn Andreas Kroll in der SPD-Fraktion nachgerückt ist. Er begrüßt den neuen Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Hagen Mitte, Herrn Ralf Quardt.

 

Anschließend verpflichtet er Frau Brandstätter gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Frau Brandstätter begründet ihr Einverständnis mit folgender Verpflichtungsformel:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Hagen erfüllen werde – So wahr mir Gott helfe.“

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass die Fraktion Die Linke. kurz vor Beginn der Sitzung einen Dringlichkeitsantrag eingereicht habe. Dieser umfasse die Aufforderung an die Verwaltung, umgehend zu prüfen, ob die Schlüsselgewaltregelung für den Bismarckturm durch den Förderverein Bismarckturm im Auftrag und im Namen der Stadt Hagen noch im Sinne der Stadt Hagen erfolgt. Der Antrag enthielt keine Begründung der Dringlichkeit.

 

Herr Hentschel begründet die Dringlichkeit des Antrages. Er reicht ein Foto ein, auf dem ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des Fördervereines Bismarckturm beim Schlüsseldienst am Bismarckturm zu sehen ist. Die Person auf dem Foto trage ein T-Shirt der „Identitären Bewegung“. Dies sei eine Partnervereinigung der Reichsbürger. Der staatlich geförderte Verein Bismarckturm könne nicht für eine solche Vereinigung missbraucht werden. Kinder- und auch Schulgruppen besichtigen den Bismarckturm. Dass Personen am Bismarckturm Schlüsselgewalt haben, die T-Shirts der rechten Szene tragen und somit dort Propaganda betreiben, müsse ab sofort unterbunden werden.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass spontan keine Dringlichkeit des Antrages zu erkennen sei. Auf dem Foto sei eine Person mit einem T-Shirt mit einem Symbol zu erkennen, dass spontan vielleicht diesem Symbol der „Identitären Bewegung“ ähnelt. Ob es identisch sei, konnte auf die Schnelle nicht erkannt werden. Ebenfalls müsse beachtet werden, dass es sich auf dem Foto um eine Einzelperson handele, die Schlüsselgewalt aber bei einem Verein liege. Die Verwaltung könne mit dem Verein in Kontakt treten. Eine Dringlichkeit, dem Verein die Schlüsselgewalt zu entziehen, vermag er nicht zu erkennen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt gem. § 6 Abs. 2 GeschO über den Dringlichkeitsantrag abstimmen.

 

Der Antrag über die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag wird mit Mehrheit beschlossen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass die Tagesordnung gem. § 12 Abs. 2 Buchstabe a) erweitert ist und unter Punkt I.4.5 beraten wird.

 

 

1.

Einwohnerfragestunde

 

Frau F.-Sch. geht davon aus, dass die AWO die 16.000 m² Wald- und Wiesenfläche am Deerth im Jahr 2012 für 1,00 €/m² erworben hat. Dem hat niemand widersprochen. Dies sei unstrittig. Sie stellt zwei Fragen:

  1. Wie verträgt sich dieser Kaufpreis mit der Tatsache, dass die Stadt Hagen in einem Kaufvertragsentwurf vom 18.03.1993 für 235 m² „Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes“ (unterhalb des Bismarck-Turmes) einen Kaufpreis von 265,00 DM/m² (=62.275,00 DM) verlangt hat?
  2. Mit welcher Begründung hat die AWO die bis dahin von der Stadt Hagen gepachtete Waldfläche im Jahre 2012 käuflich erwerben wollen und welche Zusagen hat die Stadt Hagen der AWO beim Erwerb der 16.000 m² großen Fläche hinsichtlich einer zukünftigen Bebauung des Geländes gemacht?

 

Herr Grothe antwortet, dass die Flächen Im Deerth nicht als Wohnbauland, sondern als Waldfläche einzustufen sind. In der Bürgeranhörung wurde darauf hingewiesen, dass sie 2012 veräußert worden sind. Ein Kaufpreis wurde nicht mitgeteilt. Diese Grundstücke wurden zu einem adäquaten Wert veräußert. Genaue Zahlen zu Grundstückspreisen dürfen in öffentlicher Sitzung nicht genannt werden. Zu Frage 2 antwortet er, dass die Grundstücke vom Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) veräußert worden sind. Der WBH ist seit 2011 Waldbesitzer in Hagen. In den Kaufverträgen seien keinerlei Zusagen vorhanden. Der Rat ist das Gremium, welches über den Bebauungsplan entscheidet. Der WBH oder auch ein Mitarbeiter der Verwaltung könne daher keinerlei Zusagen machen. Es liege im Ermessen des Rates, diesen Bebauungsplan zu beschließen oder nicht.

 

Frau F.-Sch. fragt, ob sie die Antwort auch schriftlich erhalte.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass Fragen aus der Einwohnerfragestunde schriftlich beantwortet werden, wenn sie nicht direkt in der Sitzung beantwortet werden können. Die Fragen wurden von Herrn Grothe beantwortet.

 

Herr L. stellt seine erste Frage:

  1. Unterstützt die Stadt das Ziel der AWO, einen eigenen Gerichtsbezirk zugeordnet zu bekommen, um den Bestand ihres Geschäftsbereiches Suchttherapie abzusichern, wie von Frau Buchholz am 26.01.2017 in der WP ausgeführt, wenn andererseits das Risiko besteht, dass durch gerichtliche Zwangseinweisungen die erweiterte Einrichtung rasch zu klein sein wird?

 

Herr Grothe antwortet, dass er zu diesem Thema nicht antworten könne, da die Stadt Hagen ein Bebauungsplanverfahren betreibe. Die Frage, ob ein Gerichtsbezirk eingerichtet werde, fällt nicht in diese Zuständigkeit.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr L. stellt seine zweite Frage:

  1. Ist die Stadt gewillt, gemäß dieser Wachstumsziele entsprechend der Landesvorgabe für Maßregelvollzugsanstalten „150 Insassen und mindestens 5 ha Größe“ am Deerth weitere 3,4 ha Waldfläche an die AWO zu verkaufen, die hinreichende Erschließung vorzunehmen bzw. zu ermöglichen und gemäß des integrativen Therapiemodells auch der Erweiterung der bestehenden offenen Klinik zuzustimmen?

 

Herr Grothe antwortet, dass die Frage nicht an ihn, sondern an das Gremium Rat gerichtet sei. Die Stadt Hagen betreibe derzeit eine Bebauungsplanänderung, die dies nicht ermögliche. Wenn die AWO zu einem späteren Zeitpunkt auf die Idee käme, die Anstalt zu erweitern, müsste sie dazu mit der Stadt Hagen in Kontakt treten. Er könne es sich deshalb nicht vorstellen, da Flächen aufgrund der baulichen und räumlichen Situation und der Abgrenzung durch Wanderwege begrenzt seien. Daher werde die Stadt Hagen nicht bereit sein, die Flächen weiter auszuweiten. Dies sei eine planerische Einschätzung. Rechtlich müsste der Rat darüber entscheiden. Eine Information hierzu liege nicht vor.

 

Herr L. ergänzt, dass die AWO das Ziel habe, den Gerichtsbezirk zu erhalten. Wenn dies eintrete, habe die Stadt Hagen eine Steuerung der Erweiterung nicht mehr in der Hand.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Stadt Hagen bezüglich der Entwicklung der Flächen auf ihrem Stadtgebiet souverän und eigenständig in der Entscheidung sei. Sie könne nicht gezwungen werden, eine Erweiterung zuzulassen, wenn der Rat der Stadt dies ablehne.

 

Herr D. erläutert, dass gem. § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich, alles gegen das von der AWO geplante Bauvorhaben Im Deerth spreche. Alternativen müssten deshalb mit mindestens derselben Sorgfalt geplant und geprüft worden sein und als Bestandteil des Verfahrens vorgestellt werden. Er fragt, welche Alternativen mit welchem Ergebnis konkret geplant und geprüft worden sind und ob den Ratsmitgliedern Alternativen bekannt und auch vorgestellt worden sind.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Ausweisung eines Bebauungsplanes und die Änderung eines Flächennutzungsplanes den § 35 BauGB ersetzt. Dies wurde in der Bürgeranhörung vorgestellt. Der § 35 BauGB sei an dieser Stelle dann nicht mehr wirksam. Das Gebiet werde dann nach dem Bebauungsplan, § 30 BauGB, beurteilt. Es gebe daher keine alternativen Prüfungen bezogen auf den § 35 BauGB. Die AWO hat in der Bürgeranhörung ein Statement zu alternativen Standorten abgegeben. Eine Erweiterung sei für die AWO nur an dieser Stelle in Verbindung mit der bestehenden Einrichtung denkbar.

 

Herr D. bittet um Erklärung, warum der § 35 BauGB außer Kraft gesetzt sei.

 

Herr Grothe erklärt, dass die §§ 34 und 35 BauGB Baurecht schaffen können. Der § 34 BauGB gilt für den bebauten Innenbereich. Der § 35 BauGB schafft die Baumöglichkeit im Außenbereich. Der Deerth zähle ohne Bebauungsplan zum Außenbereich.

Im Außenbereich gebe es eine Priviligierung. Landwirte dürften z. B. im Außenbereich bauen, jedoch keine Wohnungen. Eine Gemeinde habe das Recht, über einen Bebauungsplan für eine im Außenbereich liegende Fläche Baurecht zu schaffen. Dann gelte der § 35 BauGB nicht mehr.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist den nächsten Fragesteller, Herrn O., darauf hin, dass die Geschäftsordnung des Rates vorsehe, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Einwohnerfragestunde Fragen von allgemeinem kommunalpolitischem Interesse stellen. Er bittet Herrn O., sich hieran zu halten.

 

Herr O. führt aus, dass am 07.02.2017 und am 19.02.2016 auf schriftliche Anfrage vom Jobcenter wegen Bewilligung des Betriebsstroms für die Therme auf die bekannte aktuelle Heizkostenrichtlinie der Kommune verwiesen und mitgeteilt wurde, dass nach wie vor kein Betriebsstrom bewilligt werde. Er stellt die Frage, warum der Rat und der Oberbürgermeister die Berücksichtigung der Richtlinien bezüglich der Heizkosten im Rahmen des SGBII und SGBXII, obwohl diese gegen gültiges Recht verstoßen würden, dulden. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die bereits erfolgen Antworten zu diesem Thema. Er sei nicht mehr gewillt, das Instrument der Einwohnerfragestunde für eine ständige Wiederholung des immer selben Sachverhaltes, der immer selben Annahmen und der immer selben wertenden Auslegungen dessen, was Herr O. nicht für richtig halte, genutzt werde.

 

Herr O. fragt, warum die Verwaltung ihren Verpflichtungen zur Veröffentlichung der Asylbewerberleistungsgesetze SGBII und SGBXII und Richtlinien gemäß Informationsfreiheitsgesetz nicht nachkomme. Er fragt, ob erst der Informationsfreiheitsbeauftragte beim Landesdatenschutz eingeschaltet oder eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht eingerichtet werden müsse.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Verwaltung ihren gesetzlichen Pflichten in vollem Umfang nachkomme. Herrn O. stehe der Rechtsweg und auch die Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten offen.

 

Herr O. fragt, wer für die rechtlich fehlerfreie Ausgestaltung der Richtlinien verantwortlich sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr W. führt folgendes aus: Als Donald Trump das Einreiseverbot für einige muslimische Staaten verhängte, wies Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Recht darauf hin, dass es unangebracht sei, Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer Herkunft unter Generalverdacht zu stellen. Diese Maßnahme sei eine eindeutig rassistische Maßnahme, die in Deutschland verboten wäre. Art. 3 des Grundgesetzes sage aus, dass Niemand aufgrund seiner Herkunft oder aufgrund seiner Rasse diskriminiert werden dürfe. Der Presse habe er entnommen, dass die Hagener Behörden rd. 6.400 Zuwanderer kontrolliert haben. Mit Zuwanderern werden Menschen aus Südosteuropa benannt, was lt. dem Politikwissenschaftler Markus End lediglich eine Chiffre für Roma sei. Mit diesen Kontrollen von „Roma“ tun seiner Ansicht nach die Hagener Behörden das, was die Bundeskanzlerin an Herrn Trump kritisiert habe. Er fragt, ob die Hagener Behörden diese Kontrollen genauso durchgeführt hätten, wenn es sich dabei nicht um Roma, sondern um Juden gehandelt hätte.

 

Frau Kaufmann antwortet, dass die Verwaltung sich bei den Kontrollen auf die Sachlagen bezogen habe, die eine tatsächliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder anderen Zuwiderhandlungen nahe gelegt haben. Dies wurde in einem Zusammenschluss verschiedener Behörden sehr transparent durchgeführt. Die Ergebnisse wurden öffentlich gemacht. Sie betont, dass es bei den Überprüfungen zu keinem einzigen Zeitpunkt um Motive der vorgetragenen rassistischen Unterstellungen handelte. Die Verwaltung habe im Gegenteil das Ziel, bei den Überprüfungen herauszufinden, ob es irgendwo Kindeswohlgefährdung gebe, ob es Gründe gebe, warum Kinder nicht in die Schule gehen und ob es in irgendeiner Weise illegale EinwohnerInnen gebe. Statistiken hierzu werden durch die Presse veröffentlicht.

 

Herr W. fragt, ob es Möglichkeiten gebe, mit Vertretern dieser Stadt zu diskutieren und zu überlegen, inwieweit eventuell doch rassistische Muster bei den Hagener Behörden zu finden seien.

 

Frau Kaufmann erklärt, dass die Verwaltung täglich, insbesondere im Kommunalen Integrationszentrum mit Menschen aus Südosteuropa arbeitet. Es würden in keiner Weise rassistische Verhaltensweisen an den Tag gelegt. Im letzten Jahr wurden ca. 2500 Familien beraten. Sie könne den Bezug der Frage nicht nachvollziehen. Wenn es um einen Einzelfall ginge, sei sie für Hinweise dankbar. Diesen Hinweisen werde dann selbstverständlich nachgegangen.

 

Herr Hentschel teilt mit, dass die Geschäftsstelle der Fraktion Die Linke. jederzeit für solche Gespräche zur Verfügung stehe.

 

Herr K. lebt seit 1980 in Hagen. Seit 1988 kenne er das AllerWeltHaus und spricht sich für dessen Erhalt aus. Durch die Presse habe er erfahren, dass dieses schöne Gebäude, mit dem Cafè Mundial und dem Dritte-Welt-Laden mit dem Grundstück verkauft werden solle. Was dort seit ca. 30 Jahren für die Stadt Hagen geleistet werde, dürfe nicht so einfach aufgegeben werden. Dieses Gebäude dürfe nicht für eine große Gastronomie oder eine große Kette weichen. Er habe gehört, dass der Vertrag erstmal um 2 Jahre verlängert werden soll. Bis jetzt sei noch nicht geklärt, ob das Grundstück mit dem Gebäude auf Dauer dort bleiben könne.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung nicht die Absicht habe, das AllerWeltHaus als Institution nicht mehr in der Stadt Hagen zu sehen. Mit dem AllerWeltHaus wurde sehr offen darüber diskutiert, wie sie sich die Zukunft vorstellen. Der Vertrag ende ohne Verlängerung Ende 2017. Seit zwei Wochen steht fest, dass der Verein eine Verlängerung von 2 Jahren erhalten möchte. Dies werde so umgesetzt. Einige Rahmenbedingungen müssen noch geklärt werden.

 

Frau S. fragt, wie hoch der Rat der Stadt das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen gewichte. Frau S. engagiere sich ebenfalls für das AllerWeltHaus. Sie interessiert die Gewichtung dieses selbstlosen Einsatzes.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz spricht für alle im Rat vertretenen Fraktionen/Ratsgruppe. Er macht deutlich, dass die Stadt nur durch Ehrenamt funktioniere. Genauso unstrittig sei, dass es neben dem eigentlichen Engagement im AllerWeltHaus auch noch andere Funktionen wahrgenommen werden. Für die Stadtverwaltung steht das AllerWeltHaus als Einrichtung nicht zur Disposition. Es gab Überlegungen zur Frage der künftigen Nutzung des Gebäudes. Es werde nur zu Alternativen kommen können, wenn diese im Einvernehmen und sehr transparent mit dem Verein und dort Aktiven abgestimmt werden können. Die Stadt Hagen habe eine außerordentliche Wertschätzung für Menschen, die sich ehrenamtlich in der Stadt engagieren.

 

 

 

 

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