09.11.2017 - 4 Bau eines Ewigkeitsbrunnens auf dem Friedhof Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jodehl teilt mit, dass die Idee des Ewigkeitsbrunnens von einem Steinmetz aus Wetter stammt, der auch die Rechte an diesem Konzept besitzt.

 

Die Friedhofsverwaltung möchte zusammen mit dem Steinmetz den ersten Ewigkeitsbrunnen Deutschlands in Hagen auf dem Friedhof Delstern realisieren, mit einer Sichtachse zum Krematorium, so dass auch eine gewisse inhaltliche Nähe zwischen der Stätte der Kremierung und der Stätte der Beisetzung vorhanden ist.

 

Die Friedhofsverwaltung verspricht sich mit diesem Vorhaben ein neues attraktives Bestattungsangebot vorzuhalten, welches dann auch entsprechend angenommen und letztendlich zur Attraktivitätssteigerung des Friedhofes beitragen wird.

 

Weiterhin will die Friedhofsverwaltung dem Wunsch nachkommen, auch nach Ablauf von Mindestruhezeiten, einen realen Ort für Verstorbene zu erhalten.

Gleichzeitig können im Ewigkeitsbrunnen auch Urnen gebührenpflichtig „endbestattet“ werden, die aus abgelaufenen Urnennischen oder –stelen stammen.

 

Herr Dr. Ramrath möchte wissen, wie das Verhandlungskonzept mit dem Rechteinhaber bislang aussieht.

 

Herr Jodehl antwortet, dass die Vorstellungen des Steinmetzes dahingehend sind, dass er für jede Beisetzung eine feste Vergütung bekommt. Dem kann grundsätzlich so zugestimmt werden. Allerdings will der WBH darauf hinaus, dass eine Obergrenze ausgehandelt wird, ab wann keine Vergütungen mehr erfolgen bzw. eine zeitliche Schiene reingebracht wird, dass nach einem entsprechend langen Zeitablauf diese Nutzung konzessionsfrei weitergeführt werden kann.

 

Herr Dr. Ramrath findet eine dauerhafte Rente für unangemessen und bittet davon abzusehen. So singulär diese neue Idee auch sein mag handelt es sich um eine geistige Leistung, die einmal erbracht wurde und wenn die Konzession erworben wird und ein gutes Entgelt dafür gezahlt wird ist es in Ordnung.

 

Herr Grothe und Herr Bihs sagen zu, vor Unterzeichnung eines Vertrages die Verwaltungsratsmitglieder über das Verhandlungsergebnis zu informieren und eine Darstellung des Ewigkeitsbrunnens vorzustellen.

 

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Beschluss:

Der Vorstand wird beauftragt, die Konzessionsverhandlungen mit dem Rechteinhaber zum Abschluss zu bringen und anschließend den Bau des Ewigkeitsbrunnens auf dem Friedhof Delstern zu realisieren.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Einstimmig abgelehnt

Mit Mehrheit beschlossen

Mit Mehrheit abgelehnt

Ohne Beschlussfassung

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

Zur Kenntnis genommen

 

 

 

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

 

gez.

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Verwaltungsratsvorsitzender

 

Gabriele Zmarowski

Schriftführerin

 

 

 

 

 

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