16.06.2016 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Oberbürgermeister Schulz damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um die Ergänzungsvorlage 0524-1/2016 zum Tagesordnungspunkt I.5.1. und um den Punkt I.5.3 „Bericht zur Haushaltslage“ zu erweitern.

 

Bedenken, so zu verfahren, werden nicht erhoben.

 

Frau H. geht auf die öffentliche Beschlussvorlage 0063/2014 „Stellungnahme der Stadt Hagen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Konzentrationszone für die Errichtung von Windenergieanlagen“ der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde. ein. Vorlagen für die Politik habe sie bereitgestellt. In der Vorlage verweist die Stadt Hagen auf das laufende FNP-Verfahren in Hagen, in dem erst Flächen ab 1000 m Entfernung zu Siedlungsgebieten, z. B. Hohenlimburg, als optimale Flächen eingestuft werden. Dieser  aus Vorsorgegründen gewünschte Abstand würde von Nachrodt-Wiblingwerde in der Planung nicht eingehalten. Der Abstand betrage ca. 500 – 800 m, werde von Hagen als grenzwertig bewertet  und bedarf in der Planung eine besondere Prüfpflicht in Hinsicht des Schutzes der Wohnbevölkerung. Wo bleiben diese Forderungen, die an andere Gemeinden gestellt werden, bei der Planung in Hagen, z. B. die 1000 m?

Auch die Einhaltung der TA Lärm, nur 30 Min. Schlagschatten am Tag, das Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild, die Beteiligung Träger öffentlicher Belange, wie z. B. NABU, Biostation Hagen werden gefordert. Wo sei dies alles mittlerweile in der Planung von Hagen geblieben, werden die Bürgerinnen und Bürger mittlerweile für die Interessen der Investoren verkauft?

 

Frau Hammerschmidt erläutert, dass eine detaillierte Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen kann, da die Offenlage jetzt vorbereitet und alle Dinge mit eingearbeitet werden. Nach der Offenlage haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken abzugeben. Grundsätzlich werden Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Verfahrens gehört. Sie sagt eine schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen zu. 

 

Frau H. teilt mit, dass ihre bisher gestellten Fragen noch nicht beantwortet wurden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass alle Fragen seitens der Verwaltung beantwortet werden. Die Fragen, die bisher noch nicht beantwortet wurden, befinden sich noch in der Bearbeitung.

 

Frau K. führt aus, dass im Bölling eine vorhandene Windkraftanlage von 100 m auf 149,5 m repowert werden soll. Im Flächennutzungsplan Nr. 55 von 2003 /-Teiländerung von Konzentrationsflächen – wurde eine Höhenbegrenzung von 100 m festgeschrieben. Bei welchem Beschluss wurde diese Höhenbegrenzung geändert?

Bei Abbau und Neuaufstellung der geplanten Windkraftanlagen sei mit erheblichen Umwelt- und Straßenschäden durch die Schwertransporter zu rechnen. Die jetzt schon maroden Straßen würden noch mehr zerstört. Wer übernimmt die Kosten für diese Instandsetzung und was passiert mit dem in der Erde liegenden Beton und Stahl?

 

Frau Hammerschmidt antwortet, dass die Zuständigkeit beim Umweltamt liege, da es sich um eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz handele. Sie schlägt vor, die Fragen gemeinsam mit dem Umweltamt zu beantworten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Frau W.-B. fragt zum Repowering einer Windkraftanlage in Hagen Bölling von 100 m auf 150 m. Mit dem ihr vorliegenden Antrag auf Repowering werde die aktuelle Höhenbegrenzung des Flächennutzungsplanes überschritten. Auch wenn diese Anlage nach BImschG genehmigungsfähig erscheine, gelten die Aussagen des FNP bis zu einer Änderung durch Ratsbeschluss weiterhin. Warum sollten diese Grundlagen der Höhenbegrenzung nun vor Änderung des FNP ausgehebelt werden und nicht bis zum Abschluss des in Erarbeitung befindlichen Änderungsverfahrens warten können.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Frau W.-B. berichtet, dass sie auf dem Bauernmarkt in Dahl mit Herrn Oberbürgermeister Schulz über die Windkraftproblematik gesprochen habe. Er habe mit den Bürgern zusammen gesagt, dass er die 980 m Abstand, die auch der RVR in seinen Regionalplan einbaut, für gut halte. Mit welcher Begründung soll dieser Abstand zur Wohnbebauung in Hagen derartig erheblich unterschritten werden? Sie erwarte hier mehr Rückendeckung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass das Treffen in Dahl stattgefunden hat und er seinerzeit erklärt habe, dass es sich am Ende um eine Entscheidung des Rates nach sorgfältiger Abwägung aller Vorargumente handelt. Es werde eine ausgewogene und die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigende Entscheidung geben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen habe Herr Grothe in den letzten Sitzungen bereits erläutert.

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