26.04.2005 - 4 Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) Gösselnhof / Haus ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 26.04.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Für Herrn Gerbersmann ist der jetzt festgesetzte Bedarfsparkplatz unbedingt notwendig, da sich der vorherige Stand nicht bewährt habe. Es sollte daher dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden. Er bitte die Verwaltung jedoch noch zu klären, ob dort eine Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Verfahren eingegangen sei. Wenn ja, sollte diese bis zur entsprechenden Ratssitzung mit einer Stellungnahme vorgelegt werden.
Auch Herr
Meier erklärt sich mit einem positiven Abschluss dieses Verfahrens auf der
Grundlage dieses Kompromissergebnisses einverstanden.
Herr
Thormählen weist darauf hin, dass er seine Zustimmung nicht geben könne.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a) Der Rat
der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480), – Gösselnhof /
Haus der Wissenschaft, 2.Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, mit den in der
Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom
23.12.2004 einschl. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages gemäß § 2 und §
10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S..2141),
zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als
Satzung.
Die Begründung vom 23.12.2004 und der Landschaftspflegerische Fachbeitrag sind
Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
