26.04.2005 - 4 Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) Gösselnhof / Haus ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Für Herrn Gerbersmann ist der jetzt festgesetzte Bedarfsparkplatz unbedingt notwendig, da sich der vorherige Stand nicht bewährt habe. Es sollte daher dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden. Er bitte die Verwaltung jedoch noch zu klären, ob dort eine Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Verfahren eingegangen sei. Wenn ja, sollte diese bis zur entsprechenden Ratssitzung mit einer Stellungnahme vorgelegt werden.

 

Auch Herr Meier erklärt sich mit einem positiven Abschluss dieses Verfahrens auf der Grundlage dieses Kompromissergebnisses einverstanden.

 

Herr Thormählen weist darauf hin, dass er seine Zustimmung nicht geben könne.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)    Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und pri­vaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lung­nahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480), – Gösselnhof / Haus der Wis­senschaft, 2.Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, mit den in der Vor­lage be­schriebenen geringfügigen Än­derungen und die Begründung vom 23.12.2004 einschl. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S..2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbin­dung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit  § 7 der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 23.12.2004 und der Landschaftspflegerische Fachbeitrag sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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