24.02.2016 - 2 Beratung Haushaltsplanentwurf 2016/20173. Lesun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mi., 24.02.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Söhnchen merkt an, das zwar bereits bei der letzten 2. Lesung ein ausführlicher Bericht seitens der Kämmerei erfolgt sei, trotzdem möchte er gerne wissen, welche Auswirkungen eine Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes I.3 auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2016/2017 habe.
Frau Walter antwortet, dass das vorliegende Zahlenwerk die Entwurfszahlen von Dezember 2015 enthalte und grundsätzlich auch der Kürzungsbeschluss aus dem Jahr 2013 eingearbeitet sei. Bei einer, von der Einsparsumme her geringeren Beschlussfassung als bisher vorgesehen, werde sich eine weitere Verschlechterung des Sanierungsplans und ein weiterer Kompensationsbedarf ergeben.
Herr Dr. Geiersbach möchte gerne erläutert haben, warum sich die Reintegration der GWH in die allgemeine Verwaltung doch nicht so positiv auf den Kulturbereich auswirke wie es im Rahmen der Vorlage 0390/2015 (Anmerkung der Schriftführerin: Die Vorlage war Bestandteil der KWA Sitzung am 30.04.2015 und wurde von der Verwaltung vor Sitzungsbeginn zurückgezogen) gedacht war.
Frau Walter erklärt, dass der Sachaufwand des Kulturbereiches tatsächlich um den Betrag gesunken sei, den die GWH vormals als Overhead-Kosten in Rechnung stellen musste. Dies sei auch im vorliegenden Zahlenwerk erkennbar. Gesamtstädtisch sei dies aber nicht erkennbar, da weiterhin bei der GWH Personen beschäftigt seien, die dieses Geschäft wahrnehmen. Genau diese Kosten seien an einer anderen Stelle im Haushalt eingeplant und werden dann zukünftig im Bereich der internen Leistungsverrechnung dann auch dort wieder landen, wo auch die Abnahme dieser Leistungen entstanden seien. Also sei gesamtstädtisch kein Cent an Einsparungen wiederzufinden und von daher könne man aus finanzwirtschaftlicher Sicht diese Einsparungsüberschläge, die vorgelegt worden seien, nicht akzeptierten.
Herr Dr. Geiersbach fragt, ob er es richtig verstanden habe, dass im Kulturetat die Overhead Kosten nicht mehr auftauchen.
Frau Walter möchte darauf direkt antworten und erklärt, dass der NKF-Haushalt differenziere zwischen primäre Kosten, also Kosten, die in der Regel auch zu einer Auszahlung führen würden und er differenziere nach Kosten die durch Leistungsbeziehungen innerhalb der Verwaltung entstehen werden. Denen liegen natürlich im Hintergrund auch Kosten zu Grunde um diese Leistung erbringen zu können. Das Wesen eines NKF-Haushaltes ist es, dass diese Leistungen auch dem Produkt zugehörig berechnet werden müssen und dies geschehe dann über interne Leistungsverrechnungen. Möchte man Wissen, was ein Bereich wirklich kostet müsse man die Gesamtkosten aller Personen- und Sachmittel berücksichtigen, die das Haus aufwendet um eine Leistung erbringen zu können und hier ändere sich an dem bisherigen Kostenvolumen nichts.
Herr Asbeck versteht, dass sich die internen Verrechnungen, die in dem gesamten Haushaltsplanentwurf eingearbeitet seien, nicht mehr richtig gegenrechnen lassen. Ein Stück weit stimme er aber Herrn Dr. Geiersbach zu, da sich die Rückführung der GWH kostengünstiger auswirken sollte. Kostengünstiger kann es aber doch nur im Sinne einer Gesamtbetrachtung sein. Insofern stelle sich schon die Frage, ob durch den Gesamteinsparungseffekt nicht auch der Kulturbereich profitieren müsste. Oder ob letztendlich gesagt werde, dass sich die Rückführung der GWH kostenneutral auswirke und die dadurch erhofften Einsparungen nicht zustande kommen werden.
Frau Walter antwortet, dass es durch die Restrukturierung der GWH selbstverständlich Einsparungen im Haushalt geben werde. Die finden sich allerdings nicht unbedingt in den Bereichen wieder, wo Leistungen für den Kulturbereich erbracht werden. Das mag vielleicht an der einen oder anderen Stelle eine kleinere Rechengröße sein, die man aktuell aber gar nicht genau ermitteln könne.
Herr Dr. Fischer merkt an, dass die Einsparungen durch die Restrukturierung dann wohl kulturneutral gewesen seien.
Frau Derksen möchte hinzufügen, dass sich die Einsparungen durch die Restrukturierung der GWH doch ein Stück weit im Kulturbereich bemerkbarmachen. Dies werde insbesondere anhand der Kostensätze für die Aufsichtsstunden deutlich, die von 37,40 Euro auf 32,27 Euro pro Aufsichtsstunde gesunken seien. Dieser Puffer von 5,13 Euro auf jede einzelne Aufsichtsstunde hochgerechnet, sei ganz klar eine Einsparung, die bei den GWH-Kosten entstehen und auch umgesetzt werde.
Herr Söhnchen stellt fest, dass keine weiteren Wortbeiträge oder Rückfragen zum Tagesordnungspunkt vorliegen. Somit lässt er anschließend über den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2016/2017 des Produktbereichs Kultur abstimmen.
