26.01.2016 - 7 Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker ruft die Anregung/Beschwerde zur Beratung auf. Der Antragsteller ist nicht anwesend.

 

Herr Uhlenbrock erläutert zum Thema Elternbeiträge, dass die Erhöhung zum 01.10.2015 umgesetzt wurde. Damit seien Beitragssteigerungen für höhere Einkommensgruppen verbunden, bei gleichzeitiger Entlastung der unteren Einkommensgruppen bzw. Erhöhung der Eingangseinkommensgruppe. Die Belastungen seien für Familien mit höheren Einkommen gestiegen, insbesondere in der U3-Betreuung. Die Fachgremien sowie der Rat hätten es sich mit der Entscheidung über die neue Struktur der Elternbeitragssatzung nicht leicht gemacht. Man könne über die Beitragsstufen sicher unterschiedlicher Meinung sein, die Satzung sei letztlich jedoch in der vorliegenden Form beschlossen worden.

 

Herr Hoffmann geht auf den Vorschlag des Antragstellers ein, eine Kappungsgrenze über alle Gebühren und Beiträge einzuführen. Er erklärt, dass Kommunen nicht nur das Recht hätten, Gebühren und Beiträge zu erheben, sie seien auch dazu verpflichtet. Jeder Gebühr und jedem Beitrag stehe eine Leistung der Verwaltung gegenüber. Die Berechnung dieser Abgaben müsse kostendeckend erfolgen. Erziele die Kommune in einem Jahr einen Überschuss, würden im nächsten Jahr die Gebühren gesenkt, erziele man ein Minus, wäre eine Erhöhung die Folge. Die Inanspruchnahme vieler Leistungen der Verwaltung erzeuge entsprechende Beitrags-und Gebührenforderungen. Insofern wäre es durchaus möglich, die vom Antragsteller vorgeschlagenen 4% des verfügbaren Jahreseinkommens als Kappungsgrenze zu erreichen. Fraglich sei, was nach diesem Modell mit den weiteren Gebühren und Beiträgen geschehen solle, die die Betreffenden oberhalb der Kappungsgrenze zu entrichten hätten. Käme es hierdurch zu einer Ermäßigung oder einem Erlass bei einer Gebühr oder einem Beitrag,  müssten die entgangenen Einnahmen von den übrigen Gebührenzahlern oder aus dem allgemeinen Haushalt aufgefangen werden. Dies sei eine Ungleichbehandlung, gegen die sich die Bürgerschaft zu Recht wehren könnte. Dem Anliegen des Antragstellers könne aus diesen Gründen nicht gefolgt werden.

 

Herr Voigt kann den Vorschlag des Antragstellers gut nachvollziehen. Es sei in den höheren Einkommensgruppen durchaus keine Seltenheit, dass 6% des Jahreseinkommens für Abgaben aufgewendet werden müssten. Man könne diese Abgaben in der Regel auch nicht steuerlich geltend machen, diese seien vom Netto- Einkommen zu entrichten. Die Elternbeiträge seien in diesen Einkommensbereichen sehr hoch. Die Gestaltung der Beitragsstruktur, insbesondere die Freistellung unterer Einkommensgruppen, sei politischer Wille. Er schlage vor, darüber im Fachausschuss zu beraten und beantrage eine Überweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Frau Neuhaus erklärt, dass die Lösung des Problems eigentlich auf der Bundesebene gefunden werden müsse. Der Besuch von Kindertageseinrichtungen müsse beitragsfrei gestellt werden. Dieses Ziel ließe sich zum Beispiel dadurch erreichen, dass 10 Euro weniger Kindergeld gezahlt und diese Mittel für die Kindertagesbetreuung ausgegeben werden könnten.

 

Frau Panzer findet die Entscheidungen der Politik im Hinblick auf die Höhe der Elternbeiträge im letzten Jahr heftig. Dennoch müssten die Kosten insgesamt getragen werden. Dies treffe die sogenannten Leistungsträger besonders. Sie sehe keine Änderungsmöglichkeiten, wäre aber mit einer Überweisung in den HFA einverstanden.

Herr Römer sieht die Politik nicht als verlängerter Arm der Verwaltung und möchte das Thema grundlegend diskutiert sehen. Bestimmte Gruppen des Sozialwesens zahlten alles, besonders Familien seien davon betroffen. Familien müssten unterstützt werden.

 

Herr Andelija würde den Vorschlag unterstützen, das Thema im HFA weiter zu beraten.

 

Herr Dr. Bücker weist darauf hin, das die Verwaltung hinreichend erläutert habe, dass die Anregung aufgrund fehlender Rechtmäßigkeit nicht umgesetzt werden könne. Er frage sich, warum dann noch der HFA damit befasst werden sollte und werde sich daher enthalten.  Anschließend stellt er den Vorschlag von Herrn Voigt zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Anregung/Beschwerde wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage