26.01.2016 - 5 Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker ruft die Anregung/Beschwerde zur Beratung auf.

 

Herr K., einer der Antragsteller, nimmt die Gelegenheit wahr, eine ergänzende Stellungnahme abzugeben. Er erläutert, dass sich die bisherige Parksituation in der Goebenstraße in den letzten 50 Jahren entwickelt habe. Es habe nie Probleme mit dem Gehwegparken gegeben. Jetzt, nach der Sanierung des Gehwegs, habe sich ein Einzelner beschwert und die Ordnungsbehörde habe kontrolliert. Seitdem das Parken auf dem Gehweg nicht mehr zulässig sei, habe sich der Parkdruck verstärkt. Dass es möglich sei, Gehwegparken ohne bauliche Veränderungen zu erlauben, zeigten Beispiele aus dem übrigen Stadtgebiet. Die Verwaltung lehne das Gehwegparken aus Gründen der möglichen Beschädigung der Gehwegplatten und aufgrund der Höhe des Bordsteins ab. Beides sei, das habe die Praxis in der Vergangenheit gezeigt, unproblematisch. Durch die jetzige Parksituation entstehe eine Verengung der Fahrbahn und somit auch der Rettungswege. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschten sich eine Lösung des Problems in verhältnismäßiger Art und Weise.

 

Frau Wiener berichtet für die Verwaltung, dass in Wohnbereichen üblicherweise keine verstärkte Überwachung durchgeführt werde. In der Goebenstraße habe es eine massive Beschwerde eines Anwohners gegeben, der man habe nachgehen müssen.  Das Parken auf dem Gehweg sei gesetzlich verboten, so lange es nicht ausdrücklich angeordnet würde. So sei auch das Parken auf dem Gehweg der Goebenstraße niemals zulässig gewesen. Nach der Beschwerde hätten mehrfach Kontrollen stattgefunden, zuletzt seien nur noch wenige Fahrzeuge auf dem Gehweg angetroffen worden. Auch die Feuerwehr habe inzwischen kontrolliert, es seien keine Beeinträchtigungen des Rettungsweges festgestellt worden. Tatsächlich gebe es im Stadtgebiet mehrere Fälle, bei denen das Gehwegparken erlaubt sei, obwohl die Voraussetzungen hierfür nach heutigen Maßstäben nicht gegeben seien. Dies seien jedoch Bestandsfälle, bei denen die Anordnung weit zurückliege. Die Anordnung von Gehwegparken sei immer eine Einzelfallentscheidung, bei der sowohl die Auffassung der Verkehrsbehörde als auch die des Straßenbaulastträgers zu berücksichtigen seien. Seit  mindestens 15 Jahren sei bei einer Bordsteinhöhe über sieben Zentimeter keine Anordnung zum Gehwegparken erteilt worden.

 

Herr Romberg weist darauf hin, dass vor der Beratung solcher Themen üblicherweise Ortstermine vorgeschaltet werden, damit sich die Ausschussmitglieder ein Bild von der Situation machen können. Dies sei in diesem Fall unterblieben. Er beantrage deshalb, die heutige Beratung als 1. Lesung zu betrachten und zunächst einen Ortstermin durchzuführen. Erst dann komme die Überweisung an einen Fachausschuss oder die Bezirksvertretung in Frage.

 

Herr Andelija unterstützt den Vorschlag von Herrn Romberg. Er hätte auch gern eine Ortsbesichtigung. Ihm sei aufgefallen, dass auch in anderen Bereichen des Stadtgebietes, immer dort, wo schon erheblicher Parkdruck herrsche, vom Ordnungsamt verstärkt kontrolliert werde.

 

Herr Römer fragt, ob die Rechtslage, aufgrund derer das aufgeschulterte Parken in der Goebenstraße verboten und an anderen Stellen erlaubt sei, neu ist.  Zudem möchte er wissen, welche Kosten für den entsprechenden Umbau eines Gehwegs entstehen würden und wer diese tragen müsse.

Frau Wiener antwortet, dass es sich hier nicht um eine Neuregelung, sondern um die Anwendung eines bestehenden gesetzlichen Verbotes handle. Die Kosten für den Umbau eines Gehwegs zum Parken seien nur im konkreten Fall zu beziffern. Dabei spielten die Bordsteinhöhe, der Gehwegbelag und der Untergrund eine Rolle. Bei über 7 cm Bordsteinhöhe werde grundsätzlich keine Anordnung für das Gehwegparken erteilt, dies habe rechtliche wie auch versicherungsrechtliche Gründe.

 

Herr Gutsche unterstützt den Antrag von Herrn Romberg und regt an, bis zu einer erneuten Beratung den Kontrolldruck zurückzufahren.

 

Frau Panzer greift den Antrag ebenfalls auf. Sie regt an, sich die Situation in den anderen Erschließungsstraßen in diesem Bereich gleich mit anzusehen.

 

Frau Neuhaus wirft ein, dass die Goebenstraße keine Durchgangsstraße ist, es sei deshalb davon auszugehen, dass dort fast ausschließlich Anwohner parken. Grundsätzlich müsse Parkraum auf den privaten Grundstücken, Garagen oder Stellplätze, vorhanden sein. Aus den Reihen der Zuschauer wird daraufhin der Hinweis gegeben, dass zwar private Parkmöglichkeiten vorhanden seien, leider aber nicht genügend. 

 

Herr Kirchhoff reicht eine Antwort auf den Vortrag von Herrn Römer  nach. Er erklärt, dass die Kosten für den Umbau eines Gehwegs zunächst von der Stadt zu tragen seien. Sofern nur Beschilderungen oder Markierungen angebracht würden, müssten sich die Anlieger nicht finanziell beteiligen. Wenn der komplette Gehweg neu gebaut oder ein Parkstreifen angelegt würde, käme eine Beteiligung der Anlieger in Betracht.

 

Herr Dr. Bücker fasst die Wortbeiträge zusammen und meint, dass eine Ortsbesichtigung den Vorteil hätte, dass man mit den Anwohnern noch einmal ins Gespräch käme. Er lässt über den Vorschlag von Herrn Romberg abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften betrachtet die heutige Beratung als 1. Lesung. Die Verwaltung wird gebeten, vor der nächsten Sitzung einen gemeinsamen Ortstermin durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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