17.03.2016 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Herr Oberbürgermeister Schulz die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 der Gesamtschule Eilpe, welche die Ratssitzung im Rahmen ihres Pojektes „Kulturen und Sprachen“ besuchen.

 

Er schlägt vor, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt

 

I.4.3. „Vorschlag der SPD-Fraktion: Regelungen zu Verdienstausfallentschädigungen und Gewährung von Sitzungsgeldern, Vorlage: 0282/2016“

 

zu erweitern. Bedenken hiergegen werden nicht erhoben.

 

Herr O. fragt, wann seine Anfragen aus der Ratssitzung vom 10.12.2015 und vom 18.02.2016 beantwortet werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass bisher alle Anfragen seitens der Verwaltung beantwortet worden sind.

 

Herr O. fragt, ob Herr Oberbürgermeister Schulz bei seiner Erklärung bleibe, dass die früheren Anfragen sachgerecht und vollständig beantwortet worden sind.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bejaht dies.

 

Herr Ost. berichtet von einem Vorgang im Jobcenter. Hier habe heute

ein deutscher Staatsbürger rumänischer Herkunft versucht, einen Vorgesetzten eines Außendienstmitarbeiters zu fragen. Er möchte weitere Fragen hierzu stellen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass in der Einwohnerfragestunde allgemeine von kommunalpolitischem Interesse beherrschte Fragen beantwortet werden solle und keine Einzelfälle von Verwaltungsvorgängen, die einzelne Menschen betreffen beinhalten. Er bittet darum, solche Vorgänge an die entsprechenden Stellen zu übermitteln.

 

Herr Ost. stellt bezüglich ordnungsbehördlicher Aktionen gegenüber Binnenmigranten der letzten Tage folgende Fragen: Wurden Wohnungen betreten und das auch gegen den Willen der Bewohner? Habe es hierzu richterliche Anordnungen dieser Betretungen gegeben? Sei unmittelbarer Zwang angewendet worden und habe es hierzu richterliche Anordnungen gegeben? Könne die Verwaltung bestätigen, dass um ca. 23:00 Uhr ein elfjähriges Kind aus der Wohnung gezerrt worden sei?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr W. berichtet, dass die Technik in den Schulen in Deutschland nicht so auf dem neuesten Stand sei, wie z. B. in den Niederlanden. An seiner Schule in Hohenlimburg gebe es 4 Whiteboards für 1500 Schüler. Es werde überwiegend mit Overheadprojektoren gearbeitet. Er fragt, ob sich der Schuletat erhöhe, um neue Technik, z. B. neue Whiteboards anzuschaffen.

 

Frau Kaufmann erklärt, dass das Schulbudget zur Verfügung stehe, um die Schulen entsprechend auszustatten. Ihr sei nicht bekannt, dass eine Anfrage bezüglich der Anschaffung von Whiteboards eingegangen sei. Wenn in einzelnen Schulen Overheadprojektoren eingesetzt werden, liege dies auch im Ermessen der Schulen. Allgemein gehe die Verwaltung mit den Wünschen der einzelnen Schulen sehr konstruktiv um und arbeite diese ab. Ihr sei keine Anfrage aus einer Schule in Hohenlimburg bekannt, welche nicht abgearbeitet und nicht genehmigt werden konnte. Die Schulen in Hagen seien außerordentlich gut ausgestattet. Sie bittet Herrn W., seine Schulleitung darauf hinzuweisen, sich diesbezüglich mit der Schulverwaltung in Verbindung zu setzen.

 

Herr W. erläutert, dass die Stadt Hagen seit Jahren versuche, den Bürgerinnen und Bürgern auf Emst einen Vollsortimenter schmackhaft zu machen und habe ihn in dem Einzelhandelskonzept als zentralen Versorgungsbereich deklariert. Zunächst wurde seitens der Verwaltung ein anderer Standort vorgeschlagen Dieser sei von den politischen Gremien aus guten Gründen gekippt worden, so dass jetzt ein anderer Standort zum Tragen kommen soll. Durch diese neue Meinungsbildung würden die Anwohner unmittelbar betroffen. Nach seiner Einschätzung besteht dort keine Chance auf Realisierung und Umsetzung dieser Idee, weil das Bauplanungsrecht diese Dinge dort nicht ermögliche. Da heute über das Einzelhandelskonzept beschlossen werden soll, fragt er, warum man nicht im Vorfeld kläre, ob die Realisierung dieser Idee überhaupt möglich sei.

 

Herr Grothe antwortet, dass der Rat das Einzelhandelskonzept beschließen soll, in dem generell die Frage geklärt werde, wo im Stadtteil Einzelhandel stattfinden dürfe. Seiner Meinung  nach sei der Standort auf Emst kein falscher Standort. Im Detail komme es jetzt darauf an, wie ein neuer Baukörper dort platziert werden könne. Bei der Detailumsetzung werde es Bürgerbeteiligung und Bürgeranhörung geben. Die Planung könnte auch modifiziert werden.

 

Herr W. ergänzt, dass die Eingaben der Anwohner Ende August mit einer Unterschriftenliste abgegeben worden ist. Seit dem habe er weder von Herrn Grothe, noch von Herrn Oberbürgermeister Schulz eine Rückäußerung bekommen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass gem. § 9 der Geschäftsordnung der Stadt Hagen Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung nicht gestattet sind. Über Ausnahmen für Medienvertreter entscheidet der Rat. Er fragt, ob Bedenken bestehen, dass die WP Bildaufnahmen während der Sitzung macht.

 

Frau Öcal hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn die Bildaufnahmen ab dem jetzigen Zeitpunkt gemacht werden.

 

Bedenken der Ratsmitglieder bestehen nicht.

 

Herr Grothe sagt Herrn W. eine entsprechende Antwort zu. Derzeit könne allerdings  nur eine Eingangsbestätigung erfolgen, da noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden ist, in dem man die Bedenken bearbeiten könne. Er bittet daher um Nachsicht.

 

Frau von H. appelliert bezüglich einer möglichen Einführung einer Sportstättennutzungsgebühr an alle, dass die Vereine erhalten bleiben müssen. Sie fragt, wie die Schwimmvereine belastet werden und möchte im Namen aller Sportlerinnen und Sportler wissen, ob die Bäder (Lennebad, Hestert und Hengstey) offen gehalten werden. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu, da diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der weiteren Beratung dieses Themas in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden kann.

 

Herr B. spricht sich für den Erhalt des Lennebades aus. Er fragt, warum Hagenbad nicht beauftragt werde, eine Studie und eine Machbarkeit zu erstellen, wie dieses Bad attraktiv saniert werden kann.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass es eine klare Vorgabe der Stadt Hagen auf Basis eines Ratsbeschlusses gibt, was die Obergrenzen des Zuschussbedarfs von Hagenbad betrifft. Auf Basis dieser beschlossenen Obergrenzen sei eine Grundsanierung des Richard-Römer-Lennebades auf absehbare Zeit nicht möglich.

 

 

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