05.04.2005 - 15 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) –
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses
vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten
Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu
ändern/erweitern.
Der Rat der
Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, -
Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom
21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung in Verb. mit §
244 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten
Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.
Die
Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) –
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der
Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis
zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der
festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der
Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die
Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der
Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an
die Rehstraße.
Die Nutzung
der Eugen-Richter-Straße wird nach der Anbindung an die Südumgehung auf
Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zbd den ÖPNV beschränkt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4.
Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser
Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für
die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der
Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt
werden kann.
