05.04.2005 - 12 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß der Satzungsanlage beigefügten und im Sitzungssaal aufgehängten Plan mit darin eingetragenen Plangebiet nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2  BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung die Satzung einzuleiten.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich wird durch die Straßenbegrenzung der Glücksburgstraße im Osten, der Tondernstraße im Süden und der Sonderburgstraße im Westen abgegrenzt. Die Abgrenzung schließt in nördlicher Richtung, hinter der bestehenden Bebauung, an den Grenzen der Flurstücke 1214, 1213, 1211, 1210, 1209 ab.

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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