05.04.2005 - 13 Bebauungsplan Hohenlimburg Nr.1 "Auf dem Sombo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann ist weiterhin der
Auffassung, dass der Empfehlung der Bezirksvertretung Hoihenlimburg gefolgt
werden sollte, die Einleitung dieses Verfahrens abzulehnen.
Herr Grothe gibt zu bedenken, dass es
für Hohnelimburg wichtig sei festzulegen, wo die Zentren liegen, die gestärkt
werden sollten. Der Einzelhandel in diesem Bereich soll nicht gänzlich
untersagt werden, sondern nur für innenstadtrelevante Produkte. Er schlage vor,
ohne die Einleitung des Verfahrens nochmals Gespräche mit den Gewerbetreibenden
hier zu führen bzw. eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Herr Marscheider spricht sich für eine
Ablehnung der Vorlage aus.
Herr Meier möchte den Vorschlag von
Herrn Grothe aufgreifen, um auch die
Meinung der Bürger zu hören.
In dieser Hinsicht spricht such auch
Herr Oberste-Berghaus aus.
Herr Asbeck stellt fest, dass mit
diesem Hintergrund keine Bedenken gegen eine Vertagung bestehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einleitung der Änderung Nr.2 zum Bebauungsplan Hohenlimburg Nr. 1 “Auf
dem Somborn” gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung.
Geltungsbereich:
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird im
wesentlichen begrenzt durch
- die Lenne im Westen bzw. Süden
- die Henkhauser Str. bzw. Im Niederfeld im
Osten
- und durch eine gedachte Verbindungslinie zwischen dem Friedhof und der Elseyer Str. im Norden.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000
ist Bestandteil des Beschlusses.
