06.12.2016 - 8 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Unter Beteiligung der Herren Dr. Hülsbusch und Dr. Braun wird erörtert, dass der Verwaltung keine Planungen zur Verlegung des Waldwipfelpfades in Richtung Kaisberg bekannt sind. Die Anregung der Verlegung wurde jüngst in einem Leserbrief gemacht.

 

Auf Anfrage von Herr Dr. Hülsbusch wird unter der Beteiligung der Herren Freier, Bögemann und Sirringhaus mit der Verwaltung erörtert, dass der Einsatz von Streusalz in der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen geregelt wird. Diese besagt: Gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind am folgenden Tage, und zwar werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr, zu beseitigen. Zum Bestreuen der Gehwege sind abstumpfende Mittel (z.B. Granulat, Sand u.ä.) zu verwenden. Die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Streusalz und andere auftauende Stoffe dürfen nur in klimatischen Ausnahmefällen (z.B. bei überfrierender Nässe, Eisregen u.ä.) sowie auf Treppen und steilen Wegen gebraucht werden, wenn abstumpfende Mittel allein die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten können. Dabei dürfen Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.“ Es wird angeregt, diese Regelung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu behandeln, da regelmäßig ordnungswidriger Einsatz von Streusalz im Stadtgebiet zu beobachten ist.

 

Herr Gockel beantwortet die Anfragen von Herrn Bögemann aus der Sitzung vom 02.11.2016:

 

Anfrage 1:

 

„Die Natur- und Umweltschutzakademie NRW bietet eine Wanderausstellung ‚Lebendige Gewässer‘ an. Sieht das Umweltamt die Möglichkeit, die Wanderausstellung nach Hagen zu holen und im Rathausvorraum auszustellen?

 

Sieht das Umweltamt hier die Chance, Schulklassen mit diesem Thema ‚Lebendige Gewässer in Hagen‘ vertraut zu machen?“

 

Antwort:

 

Nach hausinterner Abstimmung muss bedauerlicherweise festgestellt werden, dass beim Umweltamt derzeit keine personellen Ressourcen zu Verfügung stehen, eine solche Ausstellung zu begleiten.

 

Anfrage 2.

„In der Westfalenpost wurde am 29.10.2016 der Ausbau des Lenne-Radweges pro-blematisiert. Die Problemstellung ist hier die Querung des Fährbachtals. Gibt es aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde ein Problem, einem solchen Vorhaben zuzustimmen?

 

Ist es für die Untere Wasserbehörde ein Problem, den Fuß- und Radweg an der Lenne zu führen?

 

Durch die Ermöglichung der Fährbachtalquerung würde es auch eine attraktive Wanderwegverbindung vom Wanderweg 4 zum Wanderweg 1 nach Hohenlimburg und zum Schloss geben.“

 

Antwort:

 

Her Gockel verweist auf die Ausführungen von Herrn Ross zur Herstellung eines Radwegenetzes und bittet um Verständnis darum, dass die untere Naturschutzbehörde und Wasserbehörde erst schlüssige Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit einer Querung machen können, wenn die Planung konkretisiert wird. Derzeit ist noch völlig unklar wie und wo eine solche Querung errichtet werden soll. Somit können zum Beispiel Belange der Eingriffsregelung und des Artenschutzes nicht beurteilt werden.

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