14.09.2016 - 5.2 Landschaftsrechtliche Befreiung gem. § 67 Bunde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Gockel.

 

Herr de Myn und Herr Eggert berichten von der Durchführung der Bejagung in der Praxis und deren Erfolg: Insgesamt wurden im vergangenen Bejagungszeitraum am Hundeübungsgewässer an der Volme und in der Kaisbergaue 19 Nutria geschossen, wobei der Großteil auf das Hundeübungsgewässer an der Volme entfällt. Dabei stelle sich die alleinige Bejagung an Land sehr schwierig dar, weswegen man die Bejagung auch auf den Wasserflächen beantragt habe. Eine Verwechselung mit Bibern schließen die Herren aus. Anhand von Fotos wird belegt, dass sich die Bejagung positiv auf die Vegetationsbestände der Teiche ausgewirkt hat.

 

Unter Beteiligung der Herren Dr. Hülsbusch, Meilwes, Freier, Dr. Braun, de Myn und Eggert wird erörtert, dass die Bejagung mit Kleinkaliber- und Schrotmunition durchgeführt wird, wobei keine Bleischrote zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist die Bejagung von Nutria und Bisam in der Vergangenheit unter Beteiligung des LANUV und der Biostation mit dem Ergebnis abgestimmt worden, dass eine Bejagung aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll ist.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat fasst den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage mit folgenden Zusätzen:

 

  • Der Landschaftsbeirat empfiehlt, auch die Bejagung auf der Wasserfläche zuzulassen.

 

  • Der Landschaftsbeirat empfiehlt, die Zulässigkeit der Fallenjagd aus dem Bescheid herauszunehmen, da diese nach den vorliegenden Erfahrungen im beantragten Gebiet nicht praktikabel ist.
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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      11

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0