03.05.2016 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Gockel berichtet:

 

Zur Anfrage von Herrn Külpmann zum Einsatz von Mulchgeräten im Rahmen der Straßenpflege vom 03.02.2016 hat sich Straßen NRW wie folgt geäußert: Der Mulchkopf wird im Regelfall eingesetzt, um Astwerk zu zerkleinern, nachdem die eigentliche Gehölzpflege bereits erfolgt ist. Ein weiterer Einsatzbereich ist das Beseitigen von jungen Austrieben im straßennahen Bereich, um die Verholzung der Entwässerungsmulden und Bankette zu verhindern. Gehölzpflege im eigentlichen Sinn wird mit dem Mulchkopf nicht durchgeführt. Bei der Gehölzpflege im Intensivbereich kann der Mulchkopf fallweise eingesetzt werden, wenn der beabsichtigte stufige Bestockungsaufbau eingeleitet werden soll. Diese Vorgehensweise wird in den Hinweisen für die Gehölzpflege (Ausgabe 2013) beschrieben. Eine Teilnahme an der Sitzung am 03.05.2016 ist nicht möglich. Sollten Fragen zu speziellen Streckenbereichen bestehen, sind konkrete Erläuterungen zu den Gründen der Unterhaltungsmaßnahmen sowie der eingesetzten Technik möglich.

 

Zur Anfrage von Herrn Drane bzgl. der Fahrradbrücke an der Volmemündung vom 03.02.2016 wird auf die Ausführungen von Herrn Ross zu TOP 5.4 verwiesen.

 

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