03.02.2016 - 3 Mitteilungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Hülsbusch berichtet in Vertretung von Herrn Bögemann von Terminen, die er z. T. gemeinsam mit ihm durchgeführt hat:

 

05.01. 2016 Termin beim Landesbetrieb Straßen NRW i.S. A 45 Brückenneubau Brunsbecke und Kattenohl:

Neben den besonderen Zuwegungsschwierigkeiten wurden artenschutzrechtliche Belange besprochen. Für die Umsiedlung des Wanderfalken wurden bereits 2 Kästen aufgehängt. Die Betroffenheit von Fledermausarten wird gesondert untersucht. Der Vorschlag des LB aus dem Januar 2015, den Bau von Regenrückhaltebecken im Zuge des Brückenbaus umzusetzen, wurde aufgenommen. Allerdings bedarf es der Genehmigung der unteren Wasserbehörde und der Einarbeitung in die bestehenden Pläne, da die Becken in der ersten Planung nicht vorgesehen waren. Sie sollten erst mit dem 6-streifigen Ausbau der A 45 errichtet werden. Wer Interesse an dem LBP und der Artenschutzprüfung hat, kann diese per E-Mail von Herr Bögemann erhalten.

 

21.01.2016 Ortstermin an der A 46 wegen Baumschnitt:

Straßen NRW beabsichtigt, dort Gehölzschnittmaßnahmen durchzuführen. Der Gehölzbestand zieht sich auf der Nordwest-Seite der A 46 entlang der dortigen Schallschutzwand und wird von dieser gegen Windwurf geschützt. Ein Teil der Baumwipfel ist höher als die Schallschutzwand. In einigen Wipfeln sind Horste erkennbar. Eine gegenwärtige Gefahr für den Autobahnverkehr war insbesondere wegen der geschützten Lage des Gehölzstreifens aus eigener Sicht nicht erkennbar. Die Standfestigkeit des Gehölzwuchses, der sich offensichtlich aus den alten Stümpfen entwickelt hat, konnte vom Standort der Betrachter nicht beurteilt werden. Der Gehölzstreifen fange heute zu großen Teilen die Abgasbelastung auf und diene als Filter. Seine Beseitigung würde sich negativ auf die benachbarte Bebauung auswirken. Eine Gehölzpflege wurde vor Ort befürwortet, wobei damit nicht das flächige auf den Stock setzen“ des Gehölzbestandes gemeint war. Sollte der Landesbetrieb aus grundsätzlichen Erwägungen den Gehölzstreifen entfernen wollen, sollte diese Maßnahme mit der Fräsung der Stümpfe und der Anpflanzung von Buschwerken einhergehen, die eine maximale Höhe von vier Metern erreichen.

 

21.01.2016 Ortstermin im NSG Ruhraue Syburg:

Die dort lagernden Erdmassen können aus Sicht der Herren Bögemann und Dr. Hülsbusch vor Ort verbleiben, wenn für die Abweichung vom Planfeststellungsbeschluss entsprechende Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Im Rahmen des Termins wurde eine Bauschuttablagerung vorgefunden, um die sich der Landesbetrieb Straßen NRW kümmern wird.

 

 

29.01.2016 Termin mit Frau Kaufmann, Herrn Panzer und Dr. Braun in Sachen Baumschutzsatzung:

Zur Information teilt Herr Bögemann mit, dass sich der Entwurf der Baumschutzsatzung des LB auf dem Weg durch die Instanzen befindet. Im letzten Jahr und noch im Januar 2016 hat er an Partei- und Fraktionssitzungen teilgenommen und die Satzung dort vorgestellt. Im Rahmen des o. g. Termins wurde das weitere Vorgehen besprochen. Frau Kaufmann trete für die Einführung der Baumschutzsatzung ein. Herr Panzer wolle in seiner Allianz mit CDU und FDP für die Satzung werben und auch Gespräche mit der SPD führen.

 

 

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