31.08.2016 - 5 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Mi., 31.08.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Gleiß berichtet über verschiedene Gesetzesänderungen. So wurde das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes geändert. Danach muss nun die Barrierefreiheit der Bestandsgebäude des Bundes erfasst werden. Ab 2018 müssen Sozialleistungsträger bei der Ausführung von Sozialleistungen mit Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung in verständlicher Sprache kommunizieren. Ist dies nicht ausreichend, müssen Erläuterungen in Leichter Sprache erfolgen.
Frau Gleiß teilt mit, dass durch das Inklusionsstärkungsgesetz das Inklusionsgrundsätzegesetz ins Leben gerufen wurde. Dieses Gesetz fordert die Gemeinden dazu auf, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention zu verwirklichen und eine Vorbildfunktion für alle weiteren Bereiche der Gesellschaft darzustellen. Dienste und Einrichtungen sollen durch die Gemeinden schrittweise barrierefrei gestaltet werden.
Frau Gleiß weist darauf hin, dass mit dem Inklusionsstärkungsgesetz auch verschiedene andere Gesetzte geändert werden. Nach dem geänderten Behindertengleichstellungsgesetz NRW müssen Gemeinden im Rahmen ihrer personellen und organisatorischen Möglichkeiten Bescheide, amtliche Informationen und Vordrucke durch beigefügte Erläuterungen in einfacher Sprache verständlich machen.
Frau Gleiß berichtet, dass auch das Landeswahlgesetz und das Kommunalwahlgesetz geändert wurden. Blinde und sehbehinderte Menschen haben jetzt einen Anspruch auf Wahlschablonen zur Ausübung ihres Wahlrechtes. Menschen, die unter umfassender Betreuung stehen, dürfen nun erstmalig wählen.
Frau Gleiß erwähnt, dass der zweite Nationale Aktionsplan beschlossen wurde. 175 Maßnahmen sollen die Situation von behinderten Menschen in Deutschland verbessern.
Sie teilt mit, dass das neue Bundesteilhabegesetz zurzeit beraten wird, es soll bereits am 16.12.2016 verabschiedet werden.
Sie informiert die Anwesenden über eine Verwaltungsvorlage, nach der der Beirat für Menschen mit Behinderungen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss, den Kultur- und Weiterbildungsausschuss, den Schulausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss und den Sport- und Freizeitausschuss entsenden kann. Die abschießende Entscheidung hierüber wird der Rat am 22.09.2016 treffen.
Frau Gleiß berichtet über ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Goldbach und Frau Hammerschmidt, Leiterin des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung- und Bauordnung. In dem Gespräch hat Frau Hammerschmidt mitgeteilt, dass Barrierefreiheit aufgrund des demografischen Wandels auch in Hagen sehr wichtig sei und dass die Grundsätze der Barrierefreiheit künftig verstärkt beachtet werden sollen.
Herr Wirth berichtet, dass im Rahmen der Reihe „So liebt Hagen“ auch über Menschen mit Behinderung geschrieben wurde. In dem Artikel wird dargestellt, dass auch Menschen mit Behinderungen sich ganz normal verlieben und Beziehungen eingehen.
