01.06.2016 - 7 Brandschutz in Wohngemeinschaften

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Wortprotokoll

Frau Utsch-Asbach berichtet, dass Wohngemeinschaften von behinderten Menschen, die von der Lebenshilfe betreut werden, bei der Heimaufsicht angemeldet werden müssen. Sodann ist ein Antrag auf Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht zu stellen. Im Rahmen des Brandschutzes werden dann recht hohe Auflagen gefordert. Sie teilt mit, dass es nun eine Initiative der Lebenshilfe gebe, die vom Land eine Änderung der Praxis fordert. Sie gibt Unterschriftslisten in Umlauf und bittet die Anwesenden, sich der Initiative anzuschließen.

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