01.06.2016 - 5 Fördermöglichkeiten zur Schaffung von barrieref...

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Wortprotokoll

Frau Schirmer vom Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen berichtet, dass das Land Nordrhein-Westfalen durch zinsgünstige Darlehen den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand unterstützt. Die Fördermittel werden für Eigentumswohnungen, Eigenheimen und für Mietwohnungen zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt ist der jeweilige Eigentümer. Es entstehen keine Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Gewährung des Darlehens ist an keine Einkommensgrenzen gebunden. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, Grundrissveränderungen zur Schaffung von Bewegungsflächen, breitere Türen und Rampen. Bei Bedarf können sich Interessierte auch von den technischen Mitarbeitern der Stadt Hagen vor Ort beraten lassen. Anhand von Bildern veranschaulicht sie Probleme in Wohnungen und die jeweiligen Lösungsideen. Im Mietwohnungsbau wird auch der erstmalige Einbau eines Aufzuges gefördert. Sie erläutert die Vorgaben für die Inanspruchnahme der Fördermittel. So müssen zum Beispiel Erdgeschosswohnungen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ohne Stufen erreichbar sein. Die Darlehen betragen bis zu 25.000,- € je Wohnung, jedoch maximal 80 % bzw. 85 % der anerkannten Bau- und Baunebenkosten. Für Aufzüge können Zusatzdarlehen in Anspruch genommen werden. Es gibt auch Förderungen für Neubauprojekte, um so den Bau von barrierefreien Wohnungen zu fördern. Frau Korflür ergänzt, dass auch die Pflege- und Wohnberatung zum barrierefreien Umbau von Wohnungen berät. Herr Goldbach teilt auf Nachfrage mit, dass die Mietobergrenze im Einzelfall auch erhöht werden kann, wenn ein behinderter Mensch eine barrierefreie Wohnung benötigt.

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