01.06.2016 - 9 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Frau Gleiß weist darauf hin, dass inzwischen der Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorliegt. Sie stellt wichtige Bestimmungen des Gesetzentwurfes vor. So soll das Recht der Eingliederungshilfe nicht mehr im Fürsorgerecht (Sozialgesetzbuch XII), sondern im Teilhaberecht (Sozialgesetzbuch IX) verankert werden.

 

Sie berichtet, dass die deutsche Kreditwirtschaft in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden Informationen in Leichter Sprache entwickelt hat. So gibt es zum Beispiel Informationen zur Benutzung von Bankautomaten.

 

Sie weist darauf hin, dass das Smartphone inzwischen ein wichtiges Hilfsmittel auch für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung geworden ist. Die Navigations-App „Blind Sqare“ sagt Menschen mit Sehbehinderung Straßen und Kreuzungen an. Mit „Be my eyes“ können sie Menschen aus der App-eigenen Community kontaktieren, die ihnen dann anhand der Handy-Kamera z.B. Schilder vorlesen. Mit der „VerbaTour“-App können Menschen mit Hörbehinderung an Stadt- und Museumsführungen teilnehmen. Die App „Motionsavvy“ zeichnet Gebärden auf und übersetzt sie in Sprache und umgekehrt.

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