27.01.2016 - 5 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Anpass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

 

Der Fachausschuss GWH empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 26.11.2013 vorgeschlagenen Schwellenwerte im Zeitraum bis zum 31.12.2018  - ausschließlich auf Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) beschränkt  -  wie folgt anzuwenden:

 

Bei Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A kann bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.

 

Bei Bauleistungen nach VOB/A kann bei einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchgeführt werden; bei Bauleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert von 1.000.000 € kann eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0