08.12.2016 - 4.2 Vorschlag der CDU-Fraktion Maßnahme für das Kli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bihs erläutert die Vorlage ausführlich. Gründächer seien zu behandeln wie andere befestigte Flächen. Das anfallende Regenwasser der Gründächer wird der Kanalisation zugeführt, wenn ein entsprechender Anschluss vorliegt. Bemessen wird die Regenwasser- und Mischwasserkanalisation bei Niederschlag auf Quadratmeter. Die Kanalisation ist nicht für den normalen Niederschlagsabfluss bemessen sondern für ein Maximum. In diesem Fall ist zu unterstellen, dass von den befestigten Flächen nahezu 100 % des anfallenden Niederschlagswassers über die Kanalisation abgeführt wird. Dies gilt ebenso für Gründächer wie für andere befestigte Flächen. Ein Grund, warum Gründächer aus wasserwirtschaftlicher Sicht eher negativ gesehen werden, ist die lange Nachlaufzeit der Gründächer, was die Niederschlagsmengen angeht. Das stauräumliche Kanalnetz ist somit länger befüllt. Dies sei eine ungünstige Entwicklung. Durch die Nachlaufwirkung wird das anfallende Schmutzwasser/Mischwasser weiter verdünnt. Es sei außerdem schwer vorstellbar, dass Gründächer in größerem Maße den Niederschlag beeinflussen würden. Bei Errichtung eines Gründaches solle man darüber nachdenken, eine entsprechende Rückhaltung mit einzubauen und eine Regenwassernutzungsanlage hinter zuschalten. Dies sei der bessere Weg, weil man in diesem Fall die Gründächer komplett von der Kanalisation trennen könne, so dass für diese keine Nachteile entstehen würden. Eine Befreiung der kompletten Abwassergebühr sei in diesem Fall sicher.
Herr Vogeler bedankt sich für die detaillierten Ausführungen. Er ist jedoch der Meinung, dass ein bestimmter Prozentsatz des Wassers durch die Pflanzen bzw. der Erde auf dem Dach zurückgehalten wird bzw. verdunstet. Seiner Meinung nach sollte weiterhin ein Anreiz zur Dachbegrünung geschaffen werden. Würde man Interessierten sagen, dass sie eine Regenwassernutzungsanlage einbauen sollen, würde der Anreiz verloren gehen.
Herr Panzer ist der Ansicht, dass begrünte Dächer keine Starkregenereignisse aufhalten können. Aus ökologischer Sicht seien Gründächer jedoch gut für das Klima in der Stadt, durch Gebührenreduzierung müsse hier ein Anreiz geschaffen werden. Man solle das Ganze auch von dieser Seite betrachten, denn hierdurch würde ein gewisser Wert für die Stadt geschaffen werden.
Herr Meier ist der Ansicht, dass es nicht darum geht, ein Gründach zu 100% erstattet zu bekommen, sondern dass für eine solche Investition ein Anreiz geschaffen werden müsse.
Herr Wisotzki unterstützt den Antrag der CDU. Ökologische Gründe für die Schaffung von Gründächern gäbe es genug. Als Anreiz könne man hierbei beispielsweise eine einmalige Summe in einer bestimmten Größenordnung als Anschaffungsreiz auszahlen.
Herr Huyeng verweist auf den Naturschutzbeirat, der in seiner Sitzung auf die ökologische Bedeutsamkeit von Gründächern aufmerksam gemacht hat. Insbesondere haben die Gründächer einen positiven Effekt auf die Feinstaubproblematik in den Städten. Hierauf wolle er nochmal ausdrücklich hinweisen.
Herr Bihs weist nochmal darauf hin, dass Gründächer aus wasserwirtschaftlicher Sicht keinerlei Vorteile haben. Jeder Gebührenzahler zahlt seinen Anteil, Gebührenzahler müssten jedoch gleich behandelt werden. Würde einem Gebührenzahler Geld erlassen, dann würde seiner Meinung nach eine große Unsicherheit entstehen. Zwar sehe er aus ökologischer Sicht die Vorteile von Gründächern, aus fachlicher Sicht sieht er diese jedoch nicht.
Herr König sieht die Zahlung eines einmaligen Zuschusses als vorteilhafter als eine dauerhafte Entlastung bei der laufenden Gebühr. Frau Kingreen sieht hier auch die haushaltsrechtliche Problematik. Vielmehr sollten Bauherren Ausgleichsmaßnahmen vornehmen, wie beispielsweise eine Fassadenbegrünung oder die Dachbegrünung. Dies könne durchaus eine Auflage an die Investoren sein.
Herr Bihs weist darauf hin, dass Gründächer zwar ein günstigeres Profil bei der Heizenergie aufweisen, durch den längeren Ablauf in der Kanalisation sieht er aus wasserwirtschaftlicher Sicht nach wie vor keine Vorteile. Begrünte Flächen führen zu größerer Verschmutzung im Abwasser und in der Reinigung. Herr Dr. Braun fasst zusammen, dass sowohl Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen, gesplittete Gebühren sowie Förderprogramme des Landes oder des Bundes für Dachbegrünung dazu beitragen können, die Stadt grüner zu gestalten. Förderprogramme seitens der Stadt seien finanziell nicht durchführbar. Bei Neubau könne man Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in bestimmten Plänen vorsehen. Diese seien zwar nicht günstig, gleichwohl würde es Menschen geben, die für sich aktiv entscheiden, eine Dachbegrünung durchzuführen. Ein gesplitterter Gebührenbeitrag würde sich aus Sicht der Umweltverwaltung für die Investoren lohnen, weil die klimaökologischen Wirkungen deutlich vorhanden sind. Auch, wenn es hierdurch einige Nachteile für die Kanalisation gäbe.
Herr König ist der Ansicht, dass eine Förderung mit Mitteln des WBH aktiv unterstützt werden muss. Hier gebe es sicherlich die Möglichkeit, einen entsprechenden Fond einzurichten. So wäre es auch bei Solaranlagen über die Stadtwerke bzw. über die Enervie gemacht worden. Einer Gebührenentlastung könne er hier nicht zustimmen. Herr König besteht auf einen gemeinsamen Lösungsweg, um dieses Projekt durchzusetzen.
Herr Bihs hält die Einrichtung eines entsprechenden Fonds für machbar. Bei der Gebühr solle man an dieser Stelle sowohl die Gebührensicherheit als auch die Gebührengerechtigkeit nach vorne stellen. Er sieht jedoch für die Kanalisation weiterhin keine Vorteile. Er macht darauf aufmerksam, dass der Gewinn aus 2015 bei der Stadt verbleibt.
Herr Panzer weist darauf hin, dass der jetzige Beschlussvorschlag auf die Gebührenlösung zielt und fragt an, ob die SPD einen anderen, gemeinsamen Beschlussvorschlag hat, der sich nicht auf die Gebührenlösung richtet.
Herr König schlägt folgenden Beschluss vor und beantragt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Modell vorzustellen, in dem die Investitionskostenzuschüsse dargestellt werden für die Errichtung von Gründächern.
Herr Panzer fasst zusammen, dass im Beschlussvorschlag nur Punkt 1 ausgetauscht wird, die Punkte 2, 3 und 4 bleiben.
Punkt 1 des vorliegenden Beschlusses wird folgendermaßen einstimmig abgeändert:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Modell zu entwickeln, in dem Investitionskostenzuschüsse dargestellt werden für die Errichtung von Gründächern.
Beschluss:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Modell zu entwickeln, wie die Errichtung von Gründächern durch Zuschüsse gefördert werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Instrument der Dachbegrünung als Instrument zur Klimaanpassung in Hagen durch Informationen auf der Homepage des Umweltamtes zu publizieren und auf diese Weise Werbung für diese Klimamaßnahme zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwässerungsgebührensatzung weiter zu entwickeln, um die Einrichtung von Gründächern auch finanziell attraktiver zu machen. Dabei sollte ein adäquater Gebührennachlass für begrünte Dachflächen einkalkuliert werden.
- Die Verwaltung wird dem Ausschuss bis zum April 2017 einen entsprechenden Konzeptentwurf vorlegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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