23.06.2016 - 7.4 Bebauungsplanverfahren Nr. 1/16 (669) -Freizeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/16 (669) Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet erstreckt sich entlang des südlichen Ufers des Hengsteysees. Es liegt zwischen der Dortmunder Straße, der DB Strecke Hagen Schwerte - und wird südlich durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.

 

Die Plangebietsabgrenzung kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan (Einleitungsplan) entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage