04.05.2016 - 4.2 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 GeschO der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 04.05.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Kingreen erläutert ausführlich die beantragten Maßnahmen für Elektrofahrzeuge mit dem Ziel, eine Infrastruktur auszubauen und die Voraussetzungen für die Einwerbung von Fördermitteln zu schaffen. Insbesondere Schnell-Ladestationen werden noch benötigt. Die Beantragung der Befreiung bzw. Verringerung der Parkgebühren für E-Autos wird von Frau Kingreen kritisch gesehen. Die Beantragung der Maßnahmen gilt im Übrigen nicht nur für E-Autos, sondern auch für E-Bikes und –Roller.
Herr Vogeler stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zwar in abgewandelter Form zu, sieht die Schaffung von Ladestationen jedoch kritisch, da in Hagen noch zu wenige E-Fahrzeuge zugelassen sind. Sobald diese Zahl ansteigt, könne man die entsprechende Infrastruktur schaffen. Auch Herr Plahr sieht das kostenlose Parken kritisch.
Herr Panzer befürwortet die Befreiung bzw. Verringerung der Parkgebühren.
Herr Heiermann beantragt die 1. Lesung und möchte bzgl. der Parkgebühren zunächst die Meinung des Beirates für Menschen mit Behinderungen einholen. Er weist auf die sehbehinderten Menschen hin, die auf die Fahrgeräusche der Kraftfahrzeuge angewiesen sind und die E-Fahrzeuge nicht hören können. Herr Huyeng macht darauf aufmerksam, dass die Fahrzeuge demnächst mit einem Geräuschgenerator ausgestattet werden sollen, um diese Problematik zu beheben.
Herr Panzer schlägt vor, die Punkte 1-3 in Form einer Beschlussvorlage für den Beirat für Menschen mit Behinderungen und dem Umweltausschuss von der Verwaltung ausarbeiten zu lassen.
Beschluss:
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die folgenden Punkte in einer Vorlage aufzuarbeiten und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen und dem Umweltausschuss vorzulegen.
1. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren.
2. Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden.
3. E-Fahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die z. B. aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet sind, ausgenommen werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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