11.02.2016 - 7.4 Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Verboten d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

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Beschluss:

Der Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplanes durch die untere Landschaftsbehörde wird vom Landschaftsbeirat zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

 

Herr Meier hat aus Gründen der Befangenheit nicht an der Diskussion des Tagesordnungspunktes  teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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