20.09.2016 - 7.18 Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brand...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 20.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Raphaela Herberhold
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6/16 Wohnbebauung Brandenburger Straße liegt in Vorhalle, im Stadtbezirk Nord, an der Kreuzung Brandenburger Straße / Vossacker und nördlich der Hauptschule Vorhalle. Das Plangebiet liegt in Flur 3 und umfasst das Flurstück 535 sowie teilweise das Flurstück 790.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan, im Maßstab 1:500, ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 1. Quartal des Jahres 2017 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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401,3 kB
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