28.06.2016 - 6.5 Teilflächennutzungsplan Windenergie hier: Übera...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe führt aus, dass eine Visualisierung aushängt. Zusätzlich wurde noch ein Geländeschnitt angefertigt, auf dem man erkennen kann, dass die nächste Windkraftanlage ca. 2,5 km von der Hohenlimburger Innenstadt entfernt sei. In der Verwaltung ist keine Software vorhanden, um diese Visualisierungen zu erstellen. Deshalb wurde der Investor gebeten, diese anfertigen zu lassen.
Als Anlage zur Vorlage wurden die beiden neuen Stellungnahmen beigefügt. Die Anlage 1 ist eine juristische Stellungnahme. Die Anlage 2 ist ein Antrag von Bürgerwind Hagen Süd/Mark E AG auf Einbeziehung zweier Flächen in dieses Verfahren.
Herr Klinkert möchte klarstellen, dass auf der Tagesordnung nur die Ergänzungsvorlage zur Beratung anstehe.
Herr Schmidt führt aus, dass er schon am 16. Juni in der Ratssitzung erklärt habe, dass er den Eindruck habe, dass hier ein investorengesteuertes Verfahren durchgeführt werde. Dieser Eindruck habe sich in den letzten Tagen bei ihm verfestigt. Er erklärt, dass auch er Visualisierungen mitgebracht habe, die von einem Ingenieur erstellt wurden, der von den Windkraftskeptikern beauftragt wurde. Diese Visualisierungen wurden trotz seines ausdrücklichen Wunsches nicht ausgehängt. Durch die Ergänzungsvorlage ergeben sich neue Fragen, die einer intensiven Beratung bedürfen. Den Ausführungen von Herrn Klinkert möchte er sich anschließen. Für den Beschlussvorschlag schlägt er eine getrennte Abstimmung vor.
Herr Reinke erklärt, dass er die Auffassung der Verwaltung teile, dass die Kernpunkte der Anlage 1 einer fachlichen juristischen Überprüfung bedürfen. Der Antrag von Bürgerwind müsse im weiteren Verfahren geprüft werden. Es sollten Visualisierungen von einem unabhängigen Büro angefertigt werden, um eine neutrale Darstellung zu bekommen.
Herr Meier führt aus, dass er nicht den Eindruck habe, dass dieses Verfahren investorengesteuert geführt werde. Er stellt fest, dass dieses Verfahren geführt werde, um Vorgaben zu machen und um auf die unterschiedlichen Standorte Einfluss nehmen zu können. Die Verwaltung suche einen Kompromissweg zwischen dem was möglich ist und dem, was für die Bevölkerung zumutbar sei. Herr Meier erläutert noch, dass man verschiedene Dinge auch während einer Offenlage noch klären könne. Seiner Meinung nach, komme der Antrag auf zusätzliche Ausweisung von Flächen ein wenig spät.
Herr Panzer fragt nach, was denn politisch gewollt sei, ein Plan in dem die Windenergieanlagen verschiedenen ausgesuchten Standorten zugewiesen werden oder Einzelanträge, die nach BImSchG entschieden werden.
Herr Bleja erläutert das Vorgehen der Verwaltung, die Bürgeranhörung und die Überarbeitung der Abstände zum Wohnen. Dies wird jetzt von einem ehemaligen Richter des OVG juristisch in Frage gestellt.
In der letzten Sitzung wurde aufgrund des Denkmalschutzes für das Schloss Hohenlimburg eine neue Visualisierung gefordert. Die Standpunkte für die Visualisierung wurden mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt.
Herr Hoffman führt aus, dass er auch dafür sei, dass über die Beschlusspunkte getrennt abgestimmt werde.
Herr Klinkert führt aus, dass man das Verfahren geordnet weiterführen solle. Er erwarte, dass im weiteren Verfahren die problematischen Fragen alle geklärt werden, von der optischen Beeinträchtigung über den Artenschutz bis hin zur Flugsicherung.
Herr König hat den Eindruck, dass bis auf den Punkt des Denkmalschutzes, in Bezug auf das Hohenlimburger Schloss, alle Punkte geklärt seien. Es wurde eine Grenze von 1000 m zum Schloss eingebracht. Er könne sich nicht vorstellen, dass innerhalb dieser 1000 m überhaupt eine Anlage geplant werde. Auf der Tagesordnung des Rates stünden beide Vorlagen. Von daher werde die Chance bestehen, dass der Rat dieses Verfahren auch so beschließen wird.
Herr Thieser führt aus, dass er der Meinung ist, dass die Verwaltung die Vorlagen korrekt erarbeitet habe. Er regt an, die Sitzung zu unterbrechen und darüber nachzudenken, ob die Offenlage beschlossen werden kann. Der Punkt 1 der Ergänzungsvorlage sei auch zu beschließen, damit ein externes Gutachten eingeholt werden könne. Es sollte die Offenlage beschlossen werden, damit alle Bürger sich zu diesem Thema äußern können.
Herr Dr. Ramrath ergänzt zu Punkt 1 der Verwaltungsvorlage, dass er der Meinung sei, dass man eine juristische Expertise einholen solle. Er fragt nach, ob der Beschluss aus der letzten Sitzung abgearbeitet wurde. Aus seiner Sicht wurden die unterschiedlichen Nabenhöhen noch nicht behandelt. Für die Zone 5 schlägt er außerdem eine Höhenbegrenzung vor.
Herr Bleja erläutert, dass eine generelle Höhenbegrenzung auf 150 m weder dem Stand der Technik entspräche noch der gültigen Rechtsprechung. Für Höhenfestsetzungen müssen besondere städtebauliche Gründe vorliegen. Für die bildliche Darstellung wurde eine Gesamthöhe von 207 m angenommen. Um einzelne Standorte und Höhen exakt festzulegen und in Zonen zu gliedern, bedürfe es eines Bebauungsplanverfahrens. Das ist aber nicht vorgesehen. Die Denkmalbehörde habe in Zusammenarbeit mit dem LWL die besonders schützenswerten Bereiche festgelegt. Man könne, anhand der aufgehängten Karten erkennen, dass die nächsten Anlagen 1700 bis 1800 m vom Schloss entfernt stehen würden.
Herr Schmidt führt aus, dass wenn der Rat die alte Höhenbegrenzung aufheben möchte, das noch lange nicht heißt, dass man keine neue, höhere Begrenzung festschreiben könne. Er sei der Meinung, dass man die Flächen aus dem Antrag (Bürgerwind Anlage 2) nicht so einfach in das Konzept einfügen könne, sondern erst die politischen Gremien beteiligen müsse. Er führt aus, dass aus seiner Sicht die Visualisierung noch nicht abgearbeitet wurde, da durch den dunklen Hintergrund nicht die Realität wiedergespiegelt werde.
Herr Panzer erklärt, dass er strikt gegen einen Offenlagebeschluss sei. Dieser stehe auch gar nicht zu Abstimmung, sondern nur, dass die Verwaltung beauftragt werde, einen Offenlagebeschluss vorzubereiten. Die beantragten Zonen nach Anlage 2, seien keine neuen Zonen, sondern alte, die mit neuen Argumenten wieder belebt werden.
Herr König erläutert, dass nach seiner Auffassung, die Diskussion um die Abstände bereits stattgefunden habe. Es sei hier nur zu prüfen, inwieweit sich die Windkraftanlagen der Zone 5 negativ auf das denkmalgeschützte Schloss Hohenlimburg auswirken. Er fordert, dass eine klare Aussage zum weiteren Verfahren getroffen werde.
Herr Thieser weist darauf hin, dass er der Meinung sei, dass ein ehemaliger Richter nicht entscheiden könne, ob das Verfahren bisher ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Geklagt würde doch sowieso, egal zu welchem Beschluss man käme.
Herr Grothe führt aus, dass der ehemalige Richter nur einen Punkt in der Begründung aufgegriffen habe und zwar die Herleitung der 400 m. Dies soll juristisch überprüft werden.
Herr Dr. Ramrath verkündet um 18.10 Uhr eine 10-minütige Unterbrechung der Sitzung.
Herr Dr. Ramrath setzt die Sitzung um18.20 Uhr fort.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass man sich darauf verständigt habe, den Punkt 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:
Die Kernpunkte dieser Stellungnahme juristisch überprüfen zu lassen und das Ergebnis in die Vorbereitung der Offenlage einzubeziehen.
Herr Schmidt hat noch schriftliche Fragen der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen beigebracht. Diese werden dem Protokoll beigefügt.
Fragen der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg/Piraten Hagen zur Beschlussvorlage 1187-1/2015
Durch die Hinzunahme der Flächen Klippchen und Hobräck würde zumindest in einem Fall der von
der Verwaltung vorgeschlagene Mindestabstand von 400 Metern zwischen WEA-Anlage und
Wohnbebauung im Außenbereich mit 317 Metern klar unterschritten.
1. Welche Auswirkungen hätte dies auf das FNP-Verfahren?
2. Würde das FNP-Verfahren dadurch fehlerhaft und damit juristisch angreifbar werden?
3. Sind die von der Verwaltung vorgeschlagenen Mindestabstände in sämtlichen WEA-
Konzentrationszonen durch das Schaffen eines solchen Präzedenzfall überhaupt noch bindend?
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 wird aus diesem Grunde mit dem Satz ergänzt:
Die vorgelegten Fragen beantwortet die Verwaltung im weiteren Verfahren.
Herr Dr. Ramrath lässt getrennt zu den beiden geänderten Beschlussvorschlägen abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
Ziffer 1
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die als Anlage 1 beiliegende juristische Stellungnahme der Bürgerwind Hagen Süd zum Verfahren des Teilflächennutzungsplans Windenergie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Kernpunkte dieser Stellungnahme juristisch überprüfen zu lassen und das Ergebnis in die Vorbereitung der Offenlage einzubeziehen.
Ziffer 2
Der Rat nimmt die am 16.06.2016 eingegangenen Anträge der Bürgerwind Hagen Süd/Mark-E AG auf Übernahme von Flächen zur Ausweisung von WEA-Konzentrationszonen (Anlage 2 ) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im weiteren Verfahren zur Vorbereitung des Offenlagebeschlusses zu prüfen.
Die vorgelegten Fragen beantwortet die Verwaltung im weiteren Verfahren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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15,6 MB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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22,9 kB
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