28.06.2016 - 6.18 Bebauungsplan Nr. 5/16 (673) Wohnbebauung Bruck...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Raphaela Herberhold
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Panzer weist darauf hin, dass er es sehr bedaure, dass es keine gültige Baumschutzsatzung gäbe, dann wären wenigstens die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den erhaltenswerten Baumbestand finanziert. An der Brucknerstraße wird vor dem Grundstück in Doppelreihen geparkt. Diese Parkplätze würden dann entfallen.
Herr Hoffmann führt aus, dass eine Nachverdichtung grundsätzlich etwas Positives sei. Er habe nur den Eindruck, dass man es sich mit der Aufgabe von Grünflächen und Parkplätzen leicht tut.
Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 5/16 Wohnbebauung Brucknerstraße - Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/16 Wohnbebauung Brucknerstraße liegt in der Gemarkung Hagen, im Stadtbezirk Mitte, nördlich der Brucknerstraße. Das Plangebiet liegt in Flur 3 und umfasst das Flurstück 633.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 4. Quartal des Jahres 2016 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363 kB
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