10.05.2016 - 6.12 Sachstandsbericht Freiraumentwicklung und Freiz...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Grothe erläutert, das der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.05.2016 einen Beschluss zum Sachstandsbericht Freiraumentwicklung und Freizeit- und Tourismusnutzung an den Südufern von Harkort- und Hengsteysee gefasst habe, bei dem unter Punkt 3 ausgeführt wird:

 

Das Vorhaben soll mit höchster Priorität durch das Planungsdezernat koordiniert und bearbeitet werden. Hierzu ist auf Seiten des Planungsamtes eine personelle Ressource zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang soll das Einwerben von Fördergeldern geprüft werden.

 

Die Fachverwaltung wird den Beschluss entsprechend umsetzen.

Herr Grothe erinnert an die letzte Sitzung des Ausschusses, in der gesagt wurde, dass mit Priorität an der sozialen Stadt Wehringhausen gearbeitet wird und es keine weiteren Ressourcen gibt.

Für die nächste Sitzung könne man die Prioritäten / Arbeitsaufwände nochmals darstellen. Auf dieser Basis sollen dann die Mitglieder des Ausschusses entscheiden mit welcher Priorität die einzelnen Projekte bearbeitet werden.

Herr Thieser schlägt vor, dass die Verwaltung gebeten wird in der nächsten Sitzung aufzuzeigen mit welchem Personal und Kostenaufwand dieses Projekt zu realisieren sei.

Ein Vorschlag über die Rangordnung der Projekte ist vorzubereiten.

 

Herr Dr. Ramrath formuliert einen Zusatz zu Punkt 3 des Beschlusses:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Personalaufwand quantitativ darzustellen und

einen Vorschlag zu unterbreiten, wie dieser Aufwand geleistet werden kann.

 

Der Punkt 5 wird wie folgt geändert:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Beschluss des Umweltausschusses und den ergänzten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses  dem Rat vorzulegen.

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen begrüßt ausdrücklich eine Entwicklung des Freizeitgebietes Hengsteysee - Harkortsee zusammen mit den Anrainerkommunen, dem RVR sowie dem Ruhrverband.

 

  1. 2Die Verwaltung wird beauftragt ein Gutachten für ein schlüssiges Planungskonzept zusammen mit den Anrainerkommunen, dem RVR und dem Ruhrverband zu beauftragen. Für die notwendigen Planungskosten sind zu ermitteln und ein Verteilungsschlüssel zu vereinbaren.
    Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungsstand der Anrainerkommunen zu erfragen und darzustellen.

 

  1. Das Vorhaben soll mit höchster Priorität durch das Planungsdezernat koordiniert und bearbeitet werden. Hierzu ist auf Seiten des Planungsamtes eine personelle Ressource zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang soll das Einwerben von Fördergeldern geprüft werden.
    Die Verwaltung wird beauftragt, den Personalaufwand quantitativ darzustellen und einen Vorschlag zu unterbreiten, wie dieser Aufwand geleistet werden kann.

 

  1. Es ist regelmäßig im Stadtentwicklungsausschuss, im Umweltausschuss, im Sport- und Freizeitausschuss sowie in der Bezirksvertretung Nord im Rahmen eines ständigen Tagesordnungspunktes zu berichten.

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Beschluss des Umweltausschusses und den ergänzten  Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses dem Rat vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0