10.05.2016 - 6.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke erläutert, dass die Tagesordnungspunkte, 6.7, 6.8 und 6.8.1, von der Argumentation her doch zusammen zu betrachten sind und sollten deshalb gemeinsam beraten werden.

Das Verfahren wurde 2013 eingeleitet, mit dem Hinweis, dass es ein schwieriges Verfahren werde und alle Fragen im Verfahren geklärt werden. Herr Reinke führt aus, dass er in diesem Ausschuss schon mehrfach Fragen eingebracht habe, müsse aber feststellen, dass diese noch nicht abschließend geklärt wurden. In der Sitzung vom 11. November 2015, habe er darum gebeten eine visuelle Darstellung des Gebäudes zu erstellen, um zu zeigen wie sich dieses in dem Ortsbild darstellt. Er verweist auf den bestehenden Bebauungsplan in dem man Einfamilienhäuser und auch Bäume festgesetzt habe. Diese Bäume können sicherlich noch 20-30 Jahre das Ortsbild prägen, es sind die letzten beiden Bäume in dieser Größe zwischen der Dümpelstraße und Düsternstraße.

Er bittet die Verwaltung um Informationen ob die Grundstücksgrenzen aufgezeigt worden sind. Da die Grundstücksgrenzen sich in der Örtlichkeit nicht so darstellen wie sie nach dem Kataster verlaufen.

Zudem ist für Herrn Reinke noch nicht abschließend die Zuordnung der Stellplätze geregelt. Für das Bauvorhaben liegt in der Verwaltung ein Stellplatznachweis vor, dieser ist aber der Politik noch nicht bekannt gemacht worden.

Er regt an, dass man die Ausgleichsmaßnahmen nicht im Stadtwald, sondern ortsnah durchführen solle. Die BV-Hohenlimburg, hat letztes Jahr im September den Beschluss gefasst die Fläche „Im Cisborn“, dies ist die Fläche neben dem geplanten Feuerwehrgerätehaus, aufzuforsten. Auf dieser Fläche hätte man doch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme unterbringen können.

Zum Abschluss stellt Herr Reinke fest, dass sich viele Bewohner des Ortsteils gegen dieses Bauvorhaben ausgesprochen haben.

Herr Bleja führt aus, dass man die gestellten Fragen in den vorhergehenden Sitzungen diskutiert habe.

Bei der Frage, ob sich das Vorhabe einfügt, kann man geteilter Meinung sein. Aus der Vorlage geht hervor, einerseits habe man hier einen Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild der auszugleichen ist, andererseits gibt es auch Gebäude die in großem Umfang durchaus vergleichbar sind. Es ist nicht so, dass dieses Gebäude den sdtebaulichen Rahmen sprengen werde.

Es liegt eine Perspektive vor, so dass man sich ein Bild der Situation machen könne.

Wenngleich bei der Frage des Bewertungsmaßstabes man abwägen muss, ob eine Bebauung an diesem Standort mit einem Ärztehaus nicht positiv zu bewerten sei.

Der Stellplatznachweis wird im Baugenehmigungsverfahren gefordert und muss für die nachfolgenden Nutzungen erbracht werden.

Die Kompensationsfläche wurde schon mehrfach diskutiert. Hier liegt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vor, bei dem der Vorhabenträger den Nachweis erbringt, wo und wie der Ausgleich erfolgen werde.

Herr Dr. Ramrath erwähnt, dass es in einer der nächsten Sitzungen einen Zwischenbericht zum Thema Ökokonto mit anschließender Diskussion geben wird. Es war eigentlich immer die Zielsetzung dieses Ausschusses, die Ausgleichsmaßnahmen wirtschaftlich abzuwickeln und durch das Sammeln von Ökopunkten, ganz gezielt im Stadtgebiet Maßnahmen finanzieren zu können.

Der Eigentümer betreibt dort schon seit längeren eine Arztpraxis, die er jetzt erweitern möchte, damit sie für die Zukunft wirtschaftlich bleibt. Schon unter diesem Gesichtspunkt ist dies eine Entwicklungsmaßnahme die für die Stadt Hagen und den Stadtteil sinnvoll erscheint.

Herr Reinke möchte nochmals auf die Einwände eingehen. Das Ziel eine Arztpraxis in Halden zu erhalten sieht er als gefährdet an, da der Bauherr  aus Altersgründen, nicht mehr lange praktizieren wird.

Herr Reinke führt aus, dass die Einsprecher erst nach dem Beschluss der politischen Gremien benachrichtigt werden, was auch vom Gesetzgeber so vorgesehen sei. Dies führt dazu, dass die Einsprecher die ihre Einwände eingereicht haben davon ausgehen, diese würden entsprechend berücksichtigt. Dies obliege jetzt der Politik, entsprechend zu beschließen, ob dem Vorschlag der Verwaltung die Einwände zurückzuweisen gefolgt wird.

Herr Erlmann erläutert, dass er sich die Örtlichkeit angesehen habe und der Meinung sei, dass sich das Gebäude gut in das Ortsbild einfüge. Deshalb werde er sich dafür aussprechen.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Investor Dr. med. Hans-Günter Bäuerlein wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

Realisierungszeitpunkt: 12.05.2016

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Investor Dr. med. Hans-Günter Bäuerlein wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

Realisierungszeitpunkt: 12.05.2016

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

SPD

4

 

 

CDU

3

2

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

 

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

Herr Meier hat sich nach  § 43  i. V. m.  § 31 der Go NRW für befangen erklärt und weder an der Beratung noch der Abstimmung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2692&TOLFDNR=231580&selfaction=print