16.02.2016 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.02.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung, 1. Änderung –Ortsumgehung Boele- und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 03.12.2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 03.12.2015 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382) T. II, 4. Fassung, 1. Änderung -Ortsumgehung Boele-liegt im Hagener Norden, Gemarkung Boele, Flur 22. Das Plangebiet liegt zwischen dem im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Fuß- und Radweg im Süd-Westen, und der vorhandenen Wohnbebauung der Hagener Straße mit den Wohnhäusern 48 a+b, 52 a+b, 58 a+b und 62 a+b im Nord-Osten.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im M 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im ersten Quartal 2016 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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222,7 kB
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2
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1,2 MB
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1,8 MB
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