06.12.2016 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Wortprotokoll
Herr Grothe teilt mit, dass der Bolzplatz vorhanden, sei, man sehe es deutlich auf den Luftbildern, dieser solle auch erhalten bleiben. Der Reitplatz allerdings solle überplant werden. Es handele sich hierbei um rein private Grundstücke und dies geschehe auf Wunsch des Eigentümers.
Ob der Reitplatz denn noch als solcher genutzt werde, möchte Herr Krippner wissen.
Dies sei keine von der Stadt genutzte Fläche, so Herr Grothe, er diente dem Eigentümer eher zum Ausführen seiner Pferde. Nunmehr begehre dieser die Nutzung als Baufläche. Die Eintragung als Reitplatz werde im Katasterplan zukünftig dann nicht mehr da sein.
Herr Schulte möchte wissen, ob der Bolzplatz noch als solcher genutzt werde.
Dazu merkt Herr Grothe an, dass dieser von jedem genutzt werden könne.
Weiterhin möchte Herr Schulte wissen, ob dann eine Nutzlast eingetragen wird, dass einem die Möglichkeit der Klageeinreichung eingeräumt werde, falls Lärm entstünde.
Hier berichtet Herr Grothe, dass es sich hier um die Einleitung zweier Verfahren handele. Zum einen gehe es um die Änderung des Flächennutzungsplanes und zum anderen um die Aufstellung eines B-Plans. Im Rahmen des Planungsverfahrens sei die Verwaltung gehalten, alle Bedenken zu bewerten. Wenn der Bolzplatz für die Umgebung für sinnvoll erachtet werde, bekämen wir eine Rückmeldung aus der Sportverwaltung. Außerdem werde dann analysiert, ob vom Bolzplatz eine schädliche Wirkung ausgehe. Man gehe nicht davon aus, dass auf den einzelnen Parzellen eine derartige Belastung vorhanden sei, die sich einschränkend auf die Anwohner auswirken könne. Es müsse öffentlich-rechtlich sichergestellt werden, dass dieser Bolzplatz keine negativen Auswirkungen auf die angrenzenden Anwohner haben wird.
Frau Neuhaus möchte wissen, in welchem Eigentum sich der Bolzplatz befinde.
Der Bolzplatz sei städtisches Gelände, so Herr Grothe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich am Kuhlerkamp zwischen der Straße Kuhlen Hardt und der Bebauung Dorotheenstr. 37 bis 46.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Es ist beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte von 2017 durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
284,7 kB
|
