21.09.2016 - 5 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Frau Heuer fragt an, wie weit die Planungen für den Kunstrasenplatz Dahl seien. Ob schon Planungen und Ausschreibungen abgegeben worden seien.

 

Weiterhin möchte sie wissen, wann die Vereine mit Informationen über die Höhe der Energie- und Bewirtschaftungsumlage rechnen können. Diese müssten noch Versammlungen abhalten, um den Vereinsmitgliedern mitzuteilen, dass die Mitgliedsbeiträge erhöht werden. Sie sei gebeten worden, das hier heute dringlich anzumahnen.

 

Zu Frage 1 erklärt Herr Grothe, dass die Stadt Hagen im haushaltslosen Zustand sei und der Kämmerer keine Mittel freigegeben hätte, insofern gebe es weder Planung noch Ausführung.

 

Herr Krippner möchte wissen, ob, wenn der Haushalt dann genehmigt werde, dann sofort mit den Arbeiten begonnen werde?

 

Dann werde mit der Planung begonnen, so Herr Grothe, das WBH werde dann beauftragt, das sei der erste Kostenfaktor.

 

Frau Neuhaus moniert, dass sie das seit Jahren höre und nichts geschehe.

 

Herr Grothe erklärt hierzu, dass dies laut § 82 GO sei nicht möglich ohne Haushalt.

 

Dies sei immer die Ausrede, um die Maßnahme zu verschieben, so Frau Heuer, man werde langsam ungeduldig. Die Mittel stünden im Haushalt, Baubeginn sollte dieses Jahr sein.

 

Herr Kriegel gibt an, dass, nachdem der Haushalt genehmigt sei, das SZS einen Auftrag an den WBH gebe bezüglich Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme „Kunstrasenplatz Dahl“. Bei nicht genehmigtem Haushalt können weder Auftrag noch Planung beauftragt werden.

 

Zur Energie- und Bewirtschaftungsumlage teilt er mit, dass das SZS jetzt mit dem entsprechenden Programm in der Lage sei, auch Gebühren zu berechnen. Hierzu erläutert er die Vorgehensweise der Berechnung, um die angesetzten 140.000 € zu erreichen. Außerdem legt er die Probleme dar, die mit diesem Programm verbunden seien. Er möchte dazu noch kein abschließendes Ergebnis vortragen, da das Programm nicht stabil laufe. Man könne allerdings sagen, dass die Zahlen von 2014 immer noch zutreffend seien. Eine Übungseinheit koste demnach immer noch 2,16 €.

 

Herr Dr. Fischer stellt eine Zusatzfrage an Frau Neuhaus. Nach Ankündigung des Vereins, selber 100.000 € aufbringen zu wollen, wenn der Verein dieses Geld vorstrecke, dann könne doch mit der Fachplanung begonnen werden.

 

Herr Krippner schlägt vor, dass Frau Neuhaus nach Kontaktaufnahme mit dem Verein erörtert, inwieweit die Bereitschaft da wäre und ob ein solches Modell durchsetzbar wäre, auch müsse dieses mit dem Kämmerer besprochen werden.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen.

 

 

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