29.06.2016 - 4.5 Vermarktung der Namensrechte von städtischen Sp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 29.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
Wortprotokoll
Herr Dr. Fischer macht klar, dass er die Vermarktung von Namensrechten an städt. Sportanlagen im Prinzip für einen vernünftigen Ansatz hält, wobei er zu bedenken gibt, dass die Zahl der Interessierten überschaubar bleiben wird.
Da es noch kein endgültiges Konzept gibt, bittet Herr Krippner um kurze Stellungnahme der Verwaltung auch bezgl. der Kostenverteilung.
Herr Grothe berichtet, dass zunächst die Aufteilung der Erträge von 50 % für die Stadt und 50 % für die Vereine angedacht war. Der Verwaltungsvorstand hat dann eine Aufteilung von 70 : 30 zugunsten der Vereine beschlossen.
Herr Römer gibt zu bedenken, dass durch die Namensgebung der Bezug teilweise verloren geht und möchte wissen was passiert, wenn sich die namengebende Firma finanziell zurückzieht. Wie wird in diesen Fällen mit der Namensvergabe umgegangen.
Herr Krippner hält dagegen, dass die jeweilige BV entscheidet, ob der Name vergeben wird oder nicht und dies sicherlich unter Einhaltung bestimmter Kriterien geschieht.
Herr Rissmann begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit der Vermarktung. Wie wird aber bei Hallen, die bereits nach Persönlichkeiten benannt wurden (z. B Otto-Densch-Halle) verfahren.
Herr Kriegel erklärt, dass wenn der Wunsch einer Namensänderung in diesen Fällen bestünde, müsste man sich sicherlich mit denjenigen, die die Namensrechte seinerzeit beantragt haben, verständigen.
Frau Heuer merkt an, dass es gerade bei Sportanlagen, die von mehreren Vereinen
belegt werden, schon im Vorfeld konkrete Regelungen zur Aufteilung der Summen geben muss.
Frau Heuer und Herr Hentschel würden es befürworten, wenn gerade bei den Schulturnhallen ein besonderes Augenmerk auf die Namensvergabe gelegt würde.
Herr Stricker schlägt vor, dass man in dieser Angelegenheit zunächst einmal abwartet und letztendlich übe die BV’ en entscheiden lässt, was möglich ist.
Herr Alexander fügt an, dass der Verein, der sich um einen Sponsor kümmert auch alleiniger Nutznießer sein sollte.
Herr Krippner betont nochmals, dass es im Falle einer Vermarktung sicherlich im Vorfeld schon über die Rahmenbedingungen zwischen Vereinen und Sponsor vorhandelt wurde und die Verwaltung dies in einer Vorlage der Politik zur Entscheidung vorlegt.
Herr Hentschel bittet um Änderung der in der Vorlage (Seite 2, Abs. 2) getroffenen Aussage zur Verteilung der Erträge, da die Auffassung vertreten wird, dass die Einnahmen in den städt. Haushalt zur Refinanzierung der Bauunterhaltung der Sportstätten einfließen und die Vereine aufgrund dieser Zweckbindung hier nicht profitieren.
Frau Neuhaus teilt mit, dass auch der Schulausschuss der Vorlage mit 10 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt hat. Weiter geht Frau Neuhaus davon aus, dass auch der Schulausschuss bei der Namensgebung für Schulturnhallen beteiligt wird.
Herr Kriegel erläutert, dass über die Frage zur Aufteilung der Einnahmen dann im Einzelfall entschieden werden muss.
Bzgl. der Aufteilung Stadt und Vereine ist zu sagen, dass nur der städt. Anteil in die Bauunterhaltung fließt, der Rest, also 70 %, verbleiben bei den Vereinen.
Herr Hentschel weist nochmals auf die in der Vorlage gemachte Aussage hin.
Hierzu erklärt Herr Grothe, das im genannten zweiten Absatz das Modell der Stadt Dortmund geschildert wird und auf Seite 3 wird für hier vorgeschlagen, dass 30 % der Einnahmen in die Bauunterhaltung Sportstätten eingebracht werden.
Herr Krippner äußert, dass der Beschluss in der Form erweitert werden sollte, dass die realisierten Einnahmen zu 70 % an die Vereine und zu 30 % in die Unterhaltung der Sportanlagen in den städt. Haushalt einfließen.
Frau Heuer meint hierzu, dass über eine gerechte Verteilung nochmals nachgedacht werden sollte.
Herr Grothe schlägt vor, aufgrund der Vielzahl verschiedenster Modelle, das zunächst offen zu lassen und die Verhandlungen abzuwarten.. Die Verwaltung wird im Einzelfall dann berichten, wenn denn solche Sponsoren überhaupt gewonnen werden können.
Frau Kulla regt an, die BV- Beschlüsse der jeweiligen Verwaltungsvorlage beizufügen und möchte wissen, wie die Beschlüsse ausgesehen haben.
Sowohl die Bezirksvertretungen als auch der Schulausschuss haben der Vorlage zugestimmt, so Herr Kriegel.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Konzept zur Vermarktung der Namensrechte von städtischen Sportanlagen zu.
Die realisierten Einnahmen sollen zu 70 % für die Vereine und zu 30 % für die Unterhaltung der Sportstätten in den städt. Haushalt einfließen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD |
|
| 1 |
FDP | 1 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg | 1 |
|
|
Piratenpartei | - |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | - | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
