29.06.2016 - 4.4 Teiländerung Nr. 105 - Freizeitentwicklung Südu...

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 105 Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den

Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt am südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der

Dortmunder Straße, der DB-Strecke Hagen Schwerte / Hagen Siegen und wirddlich durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Piratenpartei

-

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 


 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2686&TOLFDNR=232655&selfaction=print