06.12.2016 - 7 Bericht zur Flüchtlingssituation

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kaufmann berichtet zur Flüchtlingssituation in Hagen (siehe Anlage 1

zu TOP 7).

 

Frau Fischbach fragt, ob die Umfrage bundesweit gemacht worden sei.

 

Frau Kaufmann bestätigt diese Annahme.

 

Weiterhin möchte  Frau Fischbach wissen, ob die 45 % derjenigen, die keine 10-jährige Schullaufbahn vorweisen könnten, Analphabeten seien oder die Schule kurzfristig besucht hätten.

 

Frau Kaufmann schlägt vor, dem Protokoll den Link zu der umfangreichen Studie  beizufügen, um intensiver in  die Materie einzusteigen zu können (siehe Anlagen 2 und 3 zu TOP 7).

 

Frau Fischbach befürwortet den Vorschlag von Frau Kaufmann, die Umfrage zukünftig  auch auf Hagen zu beziehen. Das sei ihr sehr wichtig. Sie gehe nicht davon aus, dass Hagen diesen Durchschnittzahlen entspreche. In dem Fall wäre es für Hagen umso wichtiger, noch mehr Maßnahmen zu ergreifen. Für die im Werkhof ergriffenen Maßnahmen sei sie äußerst dankbar.

 

Frau Sauerwein  fragt, ob die starken Abgänge im November mit der Wohnsitzauflage zusammenhingen oder möglicherweise schon mit abgelehnten Anträgen und damit verbundenen Abschiebungen.  

 

Herr Goldbach macht deutlich, dass es sich bei den in dieser Statistik aufgeführten Menschen um die nach Hagen zugewiesenen Asylbewerber handele. Das stehe in keinem Zusammenhang mit der Wohnsitzauflage. Die Abgänge im November hingen mit der Anerkennungsquote zusammen. Damit fielen sie aus dem Asylbewerberleistungsgesetz heraus und hinein in die Vermittlung des Jobcenters.

 

Frau Buchholz fragt nach der Definition des Begriffs „Abgänge“ im Allgemeinen. Seien da auch die Rückführungen enthalten. Sie interessiere sich für die Zahlen in dem Bereich.

 

Frau Thomzig teilt mit, dass bei den Abgängen sowohl Anerkennungen als auch 

Abgänge enthalten seien. Das Bundesamt für Migration sei im Moment dabei, etwa 17.000 Anträge pro Monat zu bescheiden. Im Moment sei noch die Möglichkeit gegeben, freiwillige Ausreisen mit den Menschen zu organisieren, deren Anträge abgelehnt worden seien.  Das werde ab Januar nächsten Jahres wesentlich schwieriger werden, weil innerhalb von drei Monaten die Rückführung erfolgt sein solle. 

 

Herr Goldbach beschreibt die Flüchtlings- und Integrationsmaßnahmen. Diese seien ein neues Instrument, welches den Kommunen im Zuge des Inkrafttretens der Einführung des Integrationsgesetzes zur Verfügung gestellt worden sei. Es stünden insgesamt 140 Plätze für externe und  38 Plätze für interne Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen  zur Verfügung. Ziel dieser Maßnahmen seien nur die Asylbewerber, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fielen. Sie dienten zur Heranführung an den Arbeitsmarkt. Man habe in Hagen in diesem Zusammenhang viel Wert darauf gelegt, das Modul Sprache stark mit zu berücksichtigen. Er beschreibt die Zugangsvoraussetzungen und Durchführungsregeln der Maßnahmen. Zwei Maßnahmen liefen bereits und weitere seien in der Vorbereitung. 

 

Er weist darauf hin, dass man mittlerweile andere Zuweisungswege habe. Zum einen gebe es die Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die  so bestehen bleibe. In dem Bereich liege man oberhalb  der 90%-Marke und bekomme daher zurzeit keine Zuweisungen. Das werde sich im Januar ändern, wenn sukzessive die Plätze der Spielbrinkschule nicht mehr zur Anrechnung kämen.

Es werde zukünftig einen zweiten Zuweisungsweg nach dem Aufenthaltsgesetz geben. Dabei gehe man davon aus, dass bereits in der Landesunterkunft das Asylverfahren beendet werden könnte. Auch diese Flüchtlinge würden den Kommunen zugewiesen. Bei der Zuweisung nach dem Aufenthaltsgesetz gebe es keine Anrechnung der  Landeseinrichtungen. Es gebe aber einen veränderten Berechnungsschlüssel, der nicht nur die Größe der Stadt berücksichtige, sondern auch die Mietsituation, die EU-Zuwanderung und die Arbeitslosenquote.   

Zusammen mit der Stadt Dortmund befinde sich die Stadt Hagen im Regierungsbezirk Arnsberg im tiefgrünen Bereich. Dagegen befände sich das Sauerland im tiefroten Bereich. Man gehe für Hagen davon aus, dass man nach dem Zuweisungsweg des Aufenthaltsgesetzes für das erste Halbjahr 2017 nicht mit einer zusätzlichen Zuweisung zu rechnen habe.

Insgesamt verteilten sich die Flüchtlinge durch die beiden Zuweisungswege  anders, die Gesamtmenge der nach NRW zugewiesenen Flüchtlinge ändere sich dadurch nicht. Man begrüße diese Regelung, weil über die Faktoren Arbeitslosigkeit und EU-Zuwanderung der Situation wesentlich gerechter Rechnung getragen werde.

 

Frau Buchholz fragt, wie lange es die Landesunterkünfte in Hagen noch gebe.

Sie befürwortet die Tatsache, dass die Sozialfaktoren einer Stadt nunmehr Berücksichtigung fänden.

 

Herr Goldbach antwortet, dass die Landesunterkünfte ab dem 01.07.2017  nicht mehr zu 100 %, sondern noch zu 75 %  anerkannt würden. Ab dem 01.01.2018 würden sie noch zu 50 % anerkannt. Die Spielbrinkschule sei mittlerweile leergezogen und werde ab Januar noch mit 80 % der Belegungsmöglichkeiten angerechnet. 

Das werde in 20 %-Schritten runter gerechnet, so dass nach  5 Monaten die 300 Plätze der Spielbrinkschule gar nicht mehr angerechnet würde.

Man habe im Jahr 2017 noch die Landesunterkunft in Delstern mit 732 Plätzen.

Über die letzten Monate hätten sich  dort 20 bis 30 Flüchtlinge aufgehalten.  

Diese 732 Plätze würden in der Quote angerechnet. Wenn diese in einem Jahr nur noch zu 50 % angerechnet würde, handele es sich um eine beträchtliche Zahl von 376, die man dann zusätzlich über das kommunale Kontingent berücksichtigen werde. Bei der Prognose für 2017 habe man diese Daten bereits mit berücksichtigt. 

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, ob die Träger zusätzlich Geld für die Maßnahmen  bekämen. Handele es sich bei den Tätigkeiten, die die geflüchteten Menschen  ausüben sollten, um Tätigkeiten, die auch von Menschen im Niedriglohnsektor ausgeführt werden könnten? Würden die Träger, die diese Maßnahmen anböten, verpflichtet, durch Lehrgänge dazu beizutragen, dass die Menschen besser integriert werden könnten.

 

Herr Goldbach berichtet, dass die Träger für die Durchführung der Maßnahmen eine Entschädigung in Höhe von 250 € pro Teilnehmer erhielten. Das sei nicht viel. Die Teilnehmer bekämen eine Mehraufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde.

Der Träger rechne mit der Agentur für Arbeit ab. Es gebe ein Antragsverfahren für diese Maßnahmen, die alle die Kriterien von Arbeitsgelegenheiten erfüllen müssten.    

Sie müssten gemeinnützig und zusätzlich sein.

 

Herr Fischer vom Jobcenter bestätigt, dass das öffentliche Interesse und die

Zusätzlichkeit dieser Maßnahmen von großer Bedeutung  seien. Es solle keine Verdrängung von ursprünglichen Arbeitsstellen  geben.

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, ob diese Kriterien von einer unabhängigen Stelle überprüft würden.

 

Herr Goldbach beschreibt das Verfahren. Die Kontrollfunktion werde von den  Verwaltungsausschüssen  ausgeübt.

 

Frau Fischbach stellt fest, dass sie auf 66 Integrationsmaßnahmen komme. Das halte sie für überschaubar für eine Stadt wie Hagen. Ihr sei bekannt, dass einige Flüchtlinge bereits im ersten Arbeitsmarkt und in Ausbildungen  gelandet seien. Gebe es dazu verbindliche Zahlen?

 

Herr Fischer sagt zu, diese Zahlen im Nachgang zu liefern. Diese Maßnahmen beträfen nur das Asylbewerberleistungsgesetz. Er würde seinen Ausführungen gern die Maßnahmen aus dem Rechtskreis des SGB II für diesen Personenkreis hinzufügen.    

 

Frau Köppen bedankt sich bei der Verwaltung für die Darstellung.

Sie weist darauf hin, dass die Ankündigung von Sammelabschiebungen nach Afghanistan, die man am Wochenende der Presse habe entnehmen können, zu großer Verunsicherung geführt habe. Diesen Aspekt der Flüchtlingssituation solle man betrachten. Wie bereite sich Hagen darauf vor?

 

Herr Goebels gibt eine Situationsbeschreibung der  unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Aktuell betreue man 130 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in Wohngemeinschaften oder Wohngruppen  untergebracht seien. Es handele sich überwiegend um junge Männer.  Man habe die Quote zu 98 % erfüllt. Diese Quote habe auch das Land Nordrhein-Westfalen im Moment erfüllt. Er beschreibt die Situation bundesweit.  Man bekomme im Moment nur vereinzelt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewiesen.  Die Herkunftsländer und der Frauenanteil hätten sich  verändert. Man habe in dem Zusammenhang auch mit der Wohnsitzauflage zu tun.

Die Wohngruppe in Holthausen, die von der evangelischen Jugendhilfe betrieben werde, müsse man aufgeben. Das Gebäude werde für Notfälle angemietet bleiben.

Das größte Problem dieser jungen Menschen sei die Perspektiv- und Orientierungslosigkeit. Das belaste besonders diejenigen, die unter starken Traumafolgestörungen litten. In dem Bereich suche man zusammen mit Spezialisten nach Lösungen, wie man den jungen Menschen helfen könne. Das Ganze stelle sich äußerst schwierig dar. Die Beschulungssituation werde nicht ausreichen. Man müsse andere Ausbildungswege finden. Die Ausbildungen müssten länger dauern,  möglicherweise  fünf Jahre. Er hoffe, dass es in dem Bereich in den nächsten Monaten Veränderungen gebe. Ein weiterer Punkt sei die Bleibeperspektive. Das sei beispielsweise für die jungen Menschen aus  Afghanistan ein großes Problem. Man werde schauen müssen, wie man damit umgehe.

Ein weiterer Punkt seien diejenigen, die jetzt volljährig geworden seien. Sie gingen jetzt langsam rüber in den anderen Bereich. Man versuche, die Übergabe Hand in Hand zu gestalten. Man versuche, diese in kleinen Wohngemeinschaften unterzubringen. Das laufe im Moment relativ gut.

 

 

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Anlagen

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