14.09.2016 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 14.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Goldbach berichtet, dass am 06.08.2016 das Integrationskonzept in Kraft getreten sei. Damit verbunden sei eine Wohnsitzauflage, die nachträglich rückwirkend zum 01.01.2016 regele, dass Flüchtlinge und Asylbewerber, die anerkannt seien, für drei Jahre ihren Wohnsitz in dem Bundesland behalten müssten, dem sie zugewiesen worden seien. Diese Regelung führe gerade bundesweit zu gewisser Aufregung. Aus dem interkommunalen Austausch wisse man, dass es durchaus erhebliche Ströme aus anderen Bundesländern nach Nordrhein-Westfalen gebe. Es lägen Berichte darüber vorm, dass diese wohl teilweise gesteuert seien. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sprächen sich ab, wie man in Bezug auf die Wohnungsauflage verfahren wolle. Es gebe Ausnahmen, die im Gesetz fixiert seien. Eine dieser nicht näher definierten Ausnahmen sei, wenn bereits Integrationsleitungen erbracht worden seien. Zu diesem Thema habe am 13. September eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern getagt. In zwei Wochen finde dort ein weiterer Termin mit Ministeriumsbeteiligung statt. er könne berichten, dass nach landesweiter Absprache die Jobcenter, die gar nicht mehr zuständig seien, nur noch befristete Bewilligungen aussprächen. Die Frage, inwieweit Ausnahmetatbestände vorhanden seien, bedinge eine Einzelfallprüfung durch die Ausländerbehörde. So werde man auch in Hagen verfahren. Es könne auch zur Folge haben, dass aus Hagen zurückgewiesen werde. Das sei natürlich für die Betroffenen durchaus problematisch. Hagen sei mit einer Größenordnung von 300 Bedarfsgemeinschaften mit über 500 Personen betroffen.
Für Hagen könne das jahresbezogen eine Summe von bis zu 2 Millionen Euro ausmachen.
Im Zuge des Integrationsgesetzes habe die Bundesregierung auch ein Programm für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen aufgelegt. Das sei ein Programm, das Arbeitsgelegenheiten im klassischen Sinne schaffe, aber nicht über Jobcenter, sondern durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Kommune, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sei, sei der Antragsteller und suche sich dafür einen Maßnahmeträger. Hagen habe ein Kontingent von bis zu 145 externen Maßnahmen, die im Stadtgebiet stattfänden und weiteren 35 Maßnahmen, die in den Unterkünften selbst stattfänden.
Die ersten Maßnahmen habe man mit dem Werkhof als Kooperationspartner eingereicht. Weitere Maßnahmen seien auf dem Weg. Die Ressourcen der Träger für diesen Bereich seien begrenzt und der finanzielle Anreiz mit 250 € pro Teilnehmer und Maßnahme pro Monat gering sei. Für die nächste Sitzung des Sozialausschusses sei ein gemeinsamer Bericht mit dem Jobcenter Hagen vorgesehen. Dieser solle darüber Auskunft geben, was bisher eingerichtet worden sei und welche Arbeitsgelegenheiten es im SGB II gebe.
Weiterhin könne er aus dem Arbeitskreis „Jobcenter Junges Hagen“ berichten, dass man zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sei. Man werde einen Hagener Weg finden. Man bereite zurzeit gemeinsam mit dem Jobcenter eine Vorlage dazu vor. Er gehe davon aus, dass man die Vorlage im November hier im Ausschuss beraten könne.
Frau Kaufmann ergänzt, dass man außerdem vereinbart habe, dass man das gesamte Thema „Flüchtlinge“ auch im Rat der Stadt vorstellen werde. Frau Gebhardt werde als Geschäftsführerin des Jobcenters Hagen einen Überblick über die allgemeinen Entwicklungen und zum Thema „Flüchtlinge in Arbeit“ geben.
Frau Timm-Bergs informiert darüber, dass am 19.09.2016 am Seniorenzentrum in der Buschstraße ein Rollator-Tag stattfinde. Interessierte Bürger seien herzlich dazu eingeladen.
