14.09.2016 - 12 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Stricker fragt, ob er davon ausgehen könne, dass man bei der Beschlussfassung des Integrationsleitfadens über einen Entwurf und nicht über die endgültige Fassung entschieden habe. 

 

Diese Annahme wird bestätigt.

 

 

 

Herr Wehn nimmt Bezug auf den Wortbeitrag von Herrn Goldbach, in dem dieser unter TOP 1 von der Wohnsitzauflage und der geplanten Vorgehensweise berichtet habe. Er bitte, die Einzelfälle mit Augenmaß zu behandeln, die seit Jahresbeginn in Hagen seien.  

 

Frau Kaufmann gibt Herrn Wehn im Hinblick auf seine Ausführungen Recht. Es gebe dazu auch noch keine weiteren Ausführungen. In den Fällen ab 06.08.2016 sei die Vorgehensweise eindeutig. Alles Andere sei jedoch nicht nur in das Ermessen der Kommune gestellt. Jeder Einzelfall  werde geprüft. Eine angefangene Integrationsmaßnahme gelte beispielsweise nicht als Grund, um von der Rücküberweisung abzusehen. Sie gehe davon aus, dass man eine gemeinsame Vorgehensweise abstimmen werde. Man wolle an einem Strang mit den Trägern und Verbänden ziehen.

 

Frau Kingreen stellt fest, dass ihre Anfrage in die gleiche Richtung gezielt gegangen sei. Vielleicht könne man Lösungen über einen Finanzausgleich finden.

 

Frau Buchholz fragt nach dem Sachstand in der Angelegenheit. Vielleicht könne dazu in der nächsten Sitzung berichtet werden. Wieso werde man bereits tätig, wenn noch  keine Ausführungsbestimmungen vorlägen? Wie sei die Praxis und wer trage die entstehenden Kosten?

 

Herr Goldbach berichtet, dass die Angelegenheit zwischen  Bund,  Ländern und  Kommunen in der Diskussion sei, welche anderen Lösungen es gebe. Man müsse als Kommune bereits jetzt tätig werden, weil das Jobcenter in Hagen für diese Menschen  gar nicht mehr zuständig sei. Eigentlich dürfte das Jobcenter in diesen Fällen gar keine Leistungen mehr bewilligen. Es gebe allerdings  die Übereinkunft, bis zum 31. Oktober befristet zu bewilligen. In diesem Zeitraum sollte der Klärungsprozess stattfinden. Die Fahrtkosten würden notfalls im Rahmen des  SGB XII bezahlt. 

 

Herr Hentschel erinnert daran, dass man hier im Ausschuss vor geraumer Zeit beschlossen habe, dem Kindergartenneubau in der Elberfelder Straße zuzustimmen. Man habe sich auf eine Änderung geeinigt, dass in den Ferien und nach Schließen der Einrichtung der Spielplatz der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt würde. Er habe feststellen müssen, dass das nicht umgesetzt worden sei. Eine Nutzung sei derzeit nicht möglich und er wolle wissen, ob die Verwaltung sich darum kümmern werde. 

 

Frau Kaufmann weist darauf hin, dass diese Anfrage von Herrn Hentschel bereits im Haupt- und Finanzausschuss gestellt worden sei. Eine schriftliche Beantwortung der Anfrage sei dort zugesagt worden. 

 

Herr Goldbach merkt an, dass die Kindertageseinrichtung erst  zum 01.09.2016  den Betrieb aufgenommen habe. In den Sommerferien habe sich die Maßnahme in der Bauphase befunden. Aus dem Grund sei die Zugänglichkeit in den Sommerferien nicht gegeben gewesen. Die Zusagen seien eingehalten worden. Es seien zwei Tore vorhanden. Das sei mit Fotos dokumentiert und der schriftlichen Beantwortung der Anfrage beigefügt worden.

 

 

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