21.06.2016 - 9.1 Verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre ...

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Wortprotokoll

 

Frau Kaufmann führt kurz in das Thema ein und Frau Gleiß stellt sodann die Vorlage vor.

 

Frau Engelhardt bittet um Auskunft, ob bei der Ermittlung des Bedarfs für Hohenlimburg das Bauvorhaben am alten Gymnasium bereits berücksichtigt sei.

 

Frau Gleiß erläutert, dass alle fest geplanten Plätze enthalten seien. Darüber hinaus bestehe aber noch Bedarf.

 

Frau Timm-Bergs stellt den Beschluss insgesamt zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

  1. Der Pflegebedarfsplan für Hagen 2016 bis 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Dem im Pflegebedarfsplan festgestellten Bedarf für stationäre Pflegeangebote für die Jahre 2016 bis 2019 wird zugestimmt.

 

  1. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Ptze schaffen sollen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Diese wird nur erteilt, wenn ein Bedarf für die Einrichtung auf der Grundlage der örtlichen verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW bestätigt werden kann. In der Bedarfsbestätigung kann festgelegt werden, in welchem Stadtbezirk der Bedarf besteht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

 

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

 

 

 

FDP

 

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2679&TOLFDNR=232881&selfaction=print