10.11.2016 - 6 Gemeinsames Lernen in den städtischen allgemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 10.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Neuhaus liest den Betreff der Vorlage vor. Dabei wurde festgestellt, dass dieser Betreff richtigerweise „Gemeinsames Lernen in den städtischen allgemeinen Schulen der Sekundarstufe ab dem Schuljahr 2017/2018“ lauten müsste.
Herr Becker erläutert aus der Sicht der Verwaltung die Vorlage und bittet diese als Erste Lesung zu betrachten. Frau Neuhaus bittet daraufhin um Abstimmung dieser Vorlage als Erste Lesung.
Nach der Abstimmung fragt Frau Pfefferer nach, ob nicht perspektivisch an allen weiterführenden Schulen Inklusionsplätze angeboten werden sollten, auch an den beiden von dieser Vorlage ausgenommenen Schulen. Herr Becker bittet aber die Entwicklung abzuwarten, um dann zu gegebener Zeit auch die noch fehlenden Schulen bei Bedarf mit Inklusionsplätzen auszustatten. Er stellt fest, dass Bedarf bei den angegebenen Schulen besteht. Frau Pfefferer hat eine weitere Nachfrage zu den Inklusionsplätzen an den Schulen. Daraufhin antwortet Herr Becker, dass die Schülerinnen und Schüler, die inklusiv beschult werden sollen auch seitens des Schulträgers inklusiv beschult werden müssen. Herr Dr. Geiersbach bittet die Verwaltung die Zeit zwischen der Ersten und der Zweiten Lesung zu nutzen, um die Ausnahmen bei den beiden herausgefallenen Schulen (Gymnasium Albrecht-Dürer und Gymnasium Fichte) näher zu begründen. Herr Becker verweist auf weitere Prüfungen seitens der Verwaltung und hofft bei der nächsten Schulausschusssitzung Präziseres liefern zu können.
Beschluss:
Für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe erteilt der Schulträger seine Zustimmung zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde an folgenden städtischen allgemeinen Schulen:
- Hauptschule Geschwister-Scholl,
- Realschule Halden,
- Realschule Haspe,
- Realschule Hohenlimburg,
- Sekundarschule Altenhagen,
- Sekundarschule Liselotte-Funcke,
- Gymnasium Ricarda-Huch.
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