30.11.2016 - 11 Antrag der Fraktion Hagen Aktiv gem. § 6 GeschO...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass man den Antrag der Fraktion Hagen Aktiv in der letzten Sitzung in erster Lesung beraten habe und heute in zweiter Lesung vorliegen habe. 

 

Auf Bitte von Herrn Reinke beantwortet  Frau Speckmann offene Fragen aus der letzten Sitzung.

Sie berichtet, dass in diesem Jahr die erste Stufe des Sprachstandsfeststellungsverfahrens nicht mehr in der Schule durchgeführt worden sei. Es gebe lediglich die Stufe 2, die für Kinder relevant sei, die sich nicht in der Kita befänden. Die Kinder, die sich in der Kita befänden, würden nicht einem besonderen Sprachförderverfahren  zugeführt. Die Eltern der Kinder, die den altersgemäßen Sprachstand nicht erhalten hätten, erhielten die Aufforderung, ihre Kinder in der Kita anzumelden. Außerdem werde in den Familienzentren eine besondere Sprachförderung angeboten. Von schulischer Seite könne man nur in den Sprachstandsfeststellungsverfahren über die Kinder verfügen. Ansonsten habe man von Seiten der der Grundschule  keine rechtliche Handhabe, die Kinder in den angesprochenen Vorbereitungsklassen zu unterrichten. Da fehle ganz einfach die rechtliche Grundlage.

Sie macht auf Nachfrage von Herrn Reinke deutlich, dass sich Delphin 4 in zwei Phasen aufgeteilt habe. Sie beschreibt die beiden Phasen. In dem Antrag gehe es ja um einen anderen Bereich der Vorbereitungsklassen.

 

Frau Haack berichtet, dass man in den Kindertageseinrichtungen  im Moment 45 Kinder habe, die aufgrund der Sprachstandsfeststellung vorher nicht in einer Kita waren und jetzt an der Sprachförderung teilnähmen. 

 

Herr Goldbach erinnert daran, dass dieser  Antrag ja ursprünglich vom Schulausschuss an den Jugendhilfeausschuss verwiesen worden sei. In Nordrhein-Westfalen gebe es ein anderes System, als das im Antrag vorgeschlagen werde. Im schulischen System gebe es keine Vorschule. Das Land NRW setze da auf die Kita. Im Bereich der Kita gebe es keine Teilnahmepflicht. Wenn man diese hätte, gebe es das Problem im Bereich an der Eingangsstufe von Schule nicht. Man werde das Verfahren auf Hagener Ebene nicht beeinflussen  können. Darin liege das entscheidende Problem. Er fügt hinzu, dass die Angebote in den Familienzentren als wesentlich zu gering vom Antragssteller eingeschätzt würden.

 

Frau Engelhardt macht deutlich, dass man sich jetzt seit geraumer Zeit mit dem Antrag beschäftige. Man habe erfahren, dass man den Kindern keinen verpflichtenden Sprachunterricht  zukommen lassen könne, auch wenn man sich wünschen würde, dass es solche verpflichtenden Angebote gebe.  

Man habe aber auch gelernt, dass man Kinder nicht in Sprachkurse schicken könne. Auf diese Weise lernten sie die Sprache nicht. Das geschehe besser alltagsintegriert. 

Man habe doch jetzt keine Handhabe, etwas im Sinne des Antragstellers zu gestalten. Sie plädiere dafür, über den Antrag abstimmen zu lassen.

 

Herr Reinke schlägt eine siebenminütige Pause vor.

 

Die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden. 

 

Herr Reinke teilt mit, dass die Fraktion Hagen Aktiv zu dem bestehenden Antrag einen ergänzenden Antrag gestellt habe. Er bittet Herrn Handel, diesen vorzulesen.

 

Herr Handel führt aus, dass der Antrag dahingehend modifiziert worden sei, dass die Verwaltung aufgefordert wird, bei der Erhebung des Sprachkenntnisnachweises (Kinder ab dem 4. Lebensjahr) konsequent die Vorschrift des § 36 Schulgesetz NRW anzuwenden und danach die noch nicht versorgten Kinder in erforderliche Maßnahmen (durch Bereitstellen von ausreichenden Kitaplätzen  oder Sprachförderkursplätzen) zu bringen. Dabei ist auf die nach dem Gesetz geforderte Elternverpflichtung zu achten. Der Änderungsantrag wird an den Schulausschuss als dem zuständigen Entscheidungsgremium überwiesen.

 

Herr Reinke führt aus, dass die Fraktion Hagen Aktiv mit diesem Antrag eine Rücküberweisung an den Schulausschuss beantragt.

 

Frau Kaufmann ist der Meinung, dass man das eigentlich zu den Akten legen müsse, weil der § 36 Schulgesetz seit 8 Jahren gelebte Praxis in Hagen sei.  Darüber hinaus könne man nur noch einen politischen Appell ans Land richten.

Frau Speckmann macht deutlich, dass sie sich über jedes Anliegen freue, dass sich damit beschäftige, Kinder zu fördern. Der eben zitierte Paragraph beziehe sich auf die Sprachstandsfeststellung Delphin 4 und sei seit Jahren gelebte  Praxis. Oberstes Ziel sei  immer gewesen, die Kinder der Kita zuzuführen. Das Anliegen müsse dann eventuell bei der Landesregierung angesprochen werden.  

 

Frau Köppen erklärt, dass sie sich den Ausführungen von Frau Engelhardt anschließen möchte. Man habe den Antrag zur Kenntnis genommen und eine Stellungnahme gehört und damit sei die Sache für den Jugendhilfeausschuss erledigt. Wenn die Fraktion noch ein Anliegen für den Schulausschuss habe, möge sich der Antragsteller doch direkt an den Schulausschuss wenden.

 

Herr Reinke stellt fest, dass die Ausschussmitglieder damit übereinstimmen. Die Frist für die Einbringung in den nächsten Schulausschuss sei auch  noch gegeben. Dieser tage am 13. Dezember.

 

Herr Handel ist damit einverstanden. 

 

Herr Reinke erklärt, dass eine Abstimmung über den Antrag damit nicht erforderlich sei und der Antrag mit der zweiten Lesung als erledigt zu betrachten sei. 

Reduzieren

 

Reduzieren

__

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage