30.11.2016 - 2 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 30.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Kaufmann weist auf die ausgelegten Tischvorlagen hin.
Im Folgenden nimmt sie Bezug auf die übersandten Unterlagen des Städtetages zum Thema „Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Sie informiert darüber, dass der Rat der Stadt Hagen das Thema aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion und eines Ergänzungsantrages der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP beraten und an den Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss verwiesen habe. Es sei der Wunsch des Vorsitzenden gewesen, die Thematik nicht in der heutigen Sitzung zu erörtern. Ihr sei wichtig, dass der Ausschuss zur Kenntnis nehme, dass bislang noch nicht darüber entschieden sei, ob es eine Verschiebung des in Kraft tretenden Termins des Gesetzes gebe. Theoretisch sei das Gesetz dann in Kraft, wenn das Thema in der nächsten JHA-Sitzung im Februar behandelt würde.
Die an die Verwaltung gestellten Fragen zu dem Thema seien bereits schriftlich behandelt beantwortet worden. Derzeit sei man damit beschäftigt, mit dem Jobcenter Hagen eine Übergangslösung zu finden. Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes müsse die Kommune Fachkräfte zur Verfügung stellen und zusätzliche Gelder bereitstellen.
Herr Goldbach ergänzt die Ausführungen. Man müsse sich mit dem Jobcenter auf den 01. Januar vorbereiten, da ca. 85 % der Zielgruppe, die von der Neuregelung profitierten und vom Jugendamt dann Untervorschuss erhalten würden, im Moment Leistungen des Jobcenters nach SGB II erhielten. Theoretisch könne das Jobcenter die Leistungen dann im Januar um den UVG-Anspruch kürzen. Das sei vom Jugendamt aber nicht leistbar, den Antragstellern rechtzeitig ihre UVG-Leistung zukommen zu lassen. Von daher sei man im Moment dabei, mit dem Jobcenter ein Verfahren abzustimmen, einen unbürokratischen Übergang im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen.
Bezüglich des Verfahrens sei zu sagen, dass es als Kabinettsvorlage in den Bundestag eingebracht sei. Es habe seitens der CDU-Fraktion die Forderung gegeben, den Start zu verschieben. Ein abschließendes Ergebnis gebe es allerdings noch nicht.
Herr Reinke bedankt sich für die Informationen. Das seien die Signale, die ihn veranlasst hätten, so zu verfahren. Er hoffe, dass das Inkrafttreten des Gesetzes verschoben würde. Er habe aber volles Vertrauen in die Verwaltung, dass diese die Abwicklung zufriedenstellend handhabe.
