08.11.2016 - 6 Stellungnahme der AG 1 (Jugendarbeit) zum Integ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass zu dem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage in Form einer Stellungnahme der Verwaltung ausgelegt wurde

(siehe Anlage zu TOP 6).

 

Frau Kaufmann betont, dass man sich mit diesem Thema sicher noch länger beschäftigen werde. Für den Ausschuss sei sicher von besonderem Interesse, wie die Wohnsitzauflage konkret  umgesetzt werde. Die Härtefälle seien dadurch vermieden, dass man eine gute Grundlage habe,  zu verhindern, dass sich Kinder und Familien sich innerhalb kürzester Zeit auf neue Kontexte einstellen müssten. Es sei allerdings so, dass eine Anmeldung zu einem Kurs nicht als Grund für die Annahme eines Härtefalles bewertet würde. Offenbar gebe es in anderen Städten andere Auslegungen dieser Härtefallregelungen. Man habe in Hagen beschlossen, dass jeder Einzelfall geprüft werde. Die sogenannten Altfälle sollten bis zum Jahresende abgearbeitet werden. Man werde dann zeitnah die konkrete Zahl der Fälle mitteilen können, die in Hagen bleiben können.

 

Frau Haack berichtet, dass sich bei der Anzahl der Kinder in Hagen in der Statistik noch nicht viel verändert habe. 

 

Frau Kaufmann erinnert daran, dass man seinerzeit von 336 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 600 Personen ausgegangen war, die davon betroffen seien. 

Sie halte das für eine gute Vorgehensweise. Der Runderlass des zuständigen Ministeriums habe die Verwaltung am 28.09.2016 erreicht, wie dem Papier zu entnehmen sei. Diese Konkretisierung sei hilfreich und entlastend und man leiste der Verordnung umfassend Folge.

 

Herr Koslowski berichtet, dass sich die Lage nicht entspannt habe und die Aufregung unter den möglichen Betroffenen weiterhin groß sei. Am 31.10.2016 sei zum letzten Mal Geld  vom Jobcenter ausgezahlt worden. Der Mechanismus sei nicht der, dass die Leute aus der Stadt gewiesen würden, sondern das Arbeitslosengeld II werde nicht mehr gezahlt. Bis Freitag hätten noch Härtefallanträge abgegeben werden können. Wenn dieser bewilligt würde, müsse nach seiner Kenntnis bis zum 15. November dem Jobcenter die Meldung beim Jobcenter vorliegen, damit für den Monat Dezember gezahlt werden könne. Er wisse im Moment gar nicht, wie viele Leute davon betroffen seien. Das Verfahren laufe  derzeit noch. Er habe heute Morgen Kenntnis davon bekommen, dass die  Ausländerbehörde von ca. 50 % der Leute ausgehe, die davon betroffen seien. Das seien ca. 300 Personen.

 

Frau Kaufmann stellt fest, dass das Jobcenter davon ausgegangen sei, dass die Zahlungen von SGB II erst dann eingestellt würden, sobald die Aufforderung erteilt worden sei, dass jemand Hagen verlassen müsse. Das sei inzwischen revidiert worden.

Die Zahlungen  liefen solange weiter, bis jemand in einer anderen Stadt gemeldet sei und dort seinen Wohnsitz aufgenommen habe. Dann sei das dortige Jobcenter zuständig. De facto ende die Zuständigkeit des Jobcenters Hagen erst dann, wenn ein anderes Jobcenter zuständig sei.

 

Herr Koslowoski betont, dass er vom Integration  Point andere Informationen erhalten habe.

Herr Goldbach schlägt vor, das Thema der Verfahrensweise des Jobcenters Hagen kurz am morgigen Runden Tisch EU-Zuwanderung anzusprechen. Das sei zwar nicht das passende Thema der EU-Zuwanderung, aber der Kreis der Akteure sei der Gleiche.

Frau Kaufmann habe gerade die offizielle Weisung an die Jobcenter referiert. Dann könne man morgen die tatsächliche Verfahrensweise des Jobcenters Hagen klären.  

 

Frau Buchholz schließt sich den Ausführungen  von Herrn Koslowski an. Das ganze Verfahren sei sehr unglücklich gewesen. Die Dinge seien sehr schnell umgesetzt worden, obwohl der Runderlass noch gar nicht vorgelegen habe. Hagen sei  eine der wenigen Kommunen gewesen, die das so hart umgesetzt hätte. Sie rüge diese Umgehensweise mit den betroffenen Menschen.

 

Frau Scharlau bittet um Rückmeldung des morgigen Gesprächsergebnisses an die AG 1.

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass es sich um einen  komplexen Sachverhalt handele und die Stellungnahme der Verwaltung nicht so einfach  zu verstehen sei, unter anderem wie mit den Härtefällen umgegangen werde.

 

Frau Kaufmann stellt fest, dass sie sich zusammen mit Herrn Goldbach in ungerechtfertigter Weise kritisiert fühle. Das Ganze habe  in einem hohen Tempo stattgefunden. Man habe in der letzten Woche im Verwaltungsvorstand zusammen mit dem Jobcenter die Auswirkungen des Runderlasses auf die Stadt Hagen und die Konkretisierung erarbeitet. Nun liege dem Ausschuss die vereinfachte Form des Runderlasses vor. Ihr selbst habe dieser auch erst gestern Mittag vorgelegen. Insoweit bitte sie auch ein Stück weit  um Verständnis. Sie als Sozialdezernentin müsse auch immer wieder in andere Verwaltungsbereiche hineinschauen und genauso um Informationen bitten. Die erbetenen Informationen würden nachgeholt und mit dem Protokoll zur nächsten Sitzung übersandt.

Zu den Ausführungen von Frau Buchholz sei darauf hinzuweisen, dass eine Stadt wie Hagen, die keinen genehmigten Haushalt habe, ein solches Gesetz umsetzen müsse. Die Situation, in die man hier in Nordrhein-Westfalen gekommen sei, sei schwerpunktmäßig dadurch zustande gekommen, weil die Städte im Städtetag NRW um die rückwirkende Umsetzung  gebeten hätten.  

 

Herr Reinke macht deutlich, dass man mit der Flüchtlingssituation im Lauf der  letzten zwei Jahren erlebt habe, wie gut die Herausforderungen bewältigt worden seien. Er habe die Verwaltung auch in dem Zusammenhang  an vielen Stellen gelobt.

Er habe den Eindruck, dass an dieser Stelle falsch agiert worden sei. Man befinde sich da bei der Verfahrensweise an manchen Stellen im Dissens. Frau Kaufmann habe in der Fraktion berichtet, dass der Verwaltungsvorstand beschlossen habe, das restriktiv umzusetzen. Er habe  Bedenken, ob das der richtige Weg sei.    

 

Er formuliert einen Antrag an die Verwaltung und stellt diesen zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragt, den Fachausschüssen SOA und JHA sowie dem Rat der Stadt Hagen ausführlich und schriftlich zu den Bestimmungen des Integrationsgesetzes vom 06.08.2016, insbesondere zu den Regelungen einer Wohnsitzauflage, und ihren Auswirkungen zu berichten.  

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

1

 

 

CDU

3

 

 

Die Linke

1

 

 

In der Jugendhilfe erfahrene Mitglieder

3

 

 

Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände

4

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen

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