08.11.2016 - 5 Konzeptentwurf des Jobcenters Hagen "Neue Akti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Gebhardt stellt den Konzeptentwurf des Jobcenters Hagen vor (siehe Anlage zu TOP 5).

 

Sie bedankt sich abschließend bei allen Beteiligten.

 

Herr Sondermeyer lobt das Gesamtkonzept, möchte aber dennoch auf einige Punkte kritisch eingehen. Er kritisiert den Begriff des Kunden. Das seien Menschen, die man auch so bezeichnen möge. Der Slogan „Kein Kunde geht verloren“ habe er an anderer stelle bereits schon einmal gehört. Er bitte außerdem zu überprüfen, ob es wirklich so sei, dass EDV-Kenntnisse bei jungen Menschen vorhanden seien. Er bezweifelt das. Daneben halte er die Verwendung des Wortes „seelisch“ für unpassend, da das ein religiöser Begriff sei. Er hält die Kostenaufstellung für unrealistisch und stellt das anhand eines Beispiels dar.  

 

Frau Gericke fragt, ob sich dieses Konzept explizit an Jugendliche richte, deren Familien im ALG-II-Bezug seien oder grundsätzlich an alle Jugendlichen. Wie grenze man sich von der Agentur für Arbeit ab? Diese Fragen hätten sich aber bereits aus dem Kontext beantwortet.

 

Herr Goldbach macht deutlich, dass es sich bei diesem Baustein um einen wesentlichen Eckpfeiler in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit handele

Die bestehende Kooperationsvereinbarung solle durch  eine neue Vereinbarung ersetzt werden. Diese werde gerade vorbereitet und solle ein enges Zusammenwirken von Mitarbeitern der Bundesagentur, des Jobcenters und des Jugendamtes gewährleisten. Für diese Zielgruppe der Jugendlichen solle es dadurch eine Ansprechstelle geschaffen werden. Man werde zu gegebener Zeit  im  Jugendhilfeausschuss darüber berichten.

 

Frau Kaufmann widerspricht Herrn Sondermeyer, dass der Begriff „Seele“ aus der Religion stamme. Er stamme aus der Philosophie  und es sei daher durchaus berechtigt, von der Seele eines Menschen zu sprechen.

Weiterhin sei der Begriff des „Kunden“ ein Ersatz für den Begriff „Arbeitsloser“ gewesen. Der Begriff des „Kunden“  werde überall dort gewählt, wo ein Experte mit jemandem im positiven Sinne zusammenarbeite, um ein gutes Ergebnis zu bekommen.

 

Herr Aßmuth bittet zu prüfen, ob man mit dem  verwendeten Slogan nicht eventuell Lizenzrechte verletze. Bei dem angesprochenen Netzwerk könne man eventuell die Krankenkassen  und die Deutsche Rentenversicherung beteiligen. Außerdem bitte er auf das Vorhandensein einer Behindertentoilette zu achten.

 

Frau Gebhardt sagt zu, die angesprochenen Anregungen zu prüfen. Bei den dargestellten Kosten handele es sich um eine Kostenkalkulation mit einem Durchschnittsvergleichswert.

 

Frau Buchholz fragt nach dem Zeitrahmen, der für dieses Konzept angedacht sei.

 

Frau Gebhardt antwortet, dass es keine Befristung für dieses Konzept gebe. Sie gehe aber davon aus, dass es nicht vor Sommer 2017 starten könne.

Auf die Frage von Frau Buchholz nach der Finanzierung teilt sie mit, dass die Mittel aus dem Eingliederungstitel entnommen würden.

 

Herr Sondermeyer weist darauf hin, dass anstelle von „behindertengerechten Toiletten“ der Begriff „barrierefreie Toiletten“ gewählt werden solle. Außerdem bitte er deutsche Begriffe zu verwenden.

 

Frau Scholz macht darauf aufmerksam, dass die Beratung an der ersten Schwelle  der Agentur für Arbeit obliege. Im U-25-Bereich arbeite man eng mit dem Jobcenter zusammen. Man sei bereits jetzt eng verzahnt.

 

Herr Koslowski regt an, den Vorrang der Vermittlung in Ausbildung vor Vermittlung in Arbeit zu formulieren. Er fände das gerade für diesen Personenkreis sehr wichtig.

Wie sehe die angesprochene  Potentialanalyse konkret  aus?

 

Frau Gebhardt erläutert, dass man verschiedene Profillagen habe. Im Erstgespräch werde festgestellt, in welchem Bereich der junge Mensch am besten aufgehoben sei.

 

Frau Hamann möchte wissen, an welcher Stelle die jungen Menschen verloren gegangen seien. Wie ließe sich in dem vorgelegten Konzept  darstellen, für wen dieses Konzept in Frage kommen könne?

 

Frau Gebhardt berichtet, dass man in Hagen trotz der Vielzahl von Konzepten eine hohe Jugendarbeitslosigkeit verzeichne. Der besonders positive Ansatz des Projektes liege in der Sofortvermittlung des jungen Menschen. Das sei ein echter Mehrwert.

 

Frau Niemann erinnert daran, dass gesagt worden sei, dass bei einigen Punkten eine Spezifizierung möglich sei. Sie gehe davon aus, dass bei vielen Jugendlichen trotz  des Umgangs mit dem Smartphone grundlegende EDV-Kenntnisse nicht vorhanden seien.

 

Frau Gebhardt beschreibt die angedachte Definition der „grundlegenden EDV-Kenntnisse“.  Wenn bei dem Jugendlichen festgestellt würde, dass diese Kenntnisse gar nicht vorhanden seien, werde natürlich darauf eingegangen. Es würde keine Hürde darstellen, die einen Jugendlichen ausschließen würde. 

 

Frau Niemann macht deutlich, dass es ihr um die Begrifflichkeit gegangen sei. Man könne den Begriff beispielsweise durch „Basiskenntnisse“ ersetzen.

 

Herr Reinke regt an, die Jugendlichen nicht durch die beschriebene Präsenspflicht auszubremsen, wenn diese bereits selbständig aktiv würden.

 

Frau Gebhardt sagt zu, diese  Anregung aufzunehmen. Da könnten individuelle Lösungen geschaffen werden.

Herr Reinke bittet darauf zu achten, dass niemand verloren ginge, der aus einer Maßnahme geflogen sei und nicht wieder aufgenommen werde. Da solle flexibel sein.

Auch diese Anregung wird von Frau Gebhardt aufgegriffen.

 

Herr Reinke dankt für die angeregte Diskussion und stellt fest, dass hier eine Kenntnisnahme der Vorlage vorgesehen ist. Er wünscht Frau Gebhardt viel Erfolg bei der Umsetzung des Konzeptes.

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Konzeptentwurf des Jobcenters Hagen „Neue Aktivierungswege-go4work“ wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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