07.09.2016 - 9 Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausl...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Goebels berichtet, dass es aktuell 132 unbegleitete minderjährige  Ausländer in Hagen gebe. Eine Prognose über die weitere Entwicklung sei nicht möglich. Er gehe davon aus, dass im Laufe des Jahres weitere Zuweisungen erfolgen. Ein Schwerpunktthema sei zurzeit die Beschulung. Aktuell seien 90 %  der unbegleiteten minderjährigen Ausländer  beschult. Das große andere Thema sei die Freizeitgestaltung. Auch das laufe in Hagen gut. Das hätten die Träger in Hagen zusammen mit den Sportvereinen ausgezeichnet umgesetzt. Die meisten Jugendlichen seien in Sportvereinen aktiv. Auch die Musikschule werde zwei Angebote für diese Zielgruppe bereitstellen.

 

Herr Reinke fragt nach dem Umgang mit Kinderehen. Gebe es derartige Fälle  in Hagen?

 

Herr Goebels stellt einen Fall einer Kinderehe und das ergangene Urteil in Bamberg vor. Es gebe zu dem Thema keine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland. Die Familienrichter in Hagen sehen es kritisch, wenn ein Mädchen unter 16 Jahren mit ihrem Ehemann zusammenziehe. In Hagen hätte es zwei Fälle gegeben. Dort sei die Ehepaare seinerzeit getrennt worden. Die Mädchen würden  in Obhut genommen.  Der Ehemann könne dagegen klagen. Man sei sich mit dem Landesjugendamt einig, dass Mädchen unter 16 Jahren nicht ehefähig seien.

 

Frau Kaufmann ergänzt, dass man mit dem Thema seit geraumer Zeit beschäftigt sei. Ihr Appell an die Anwesenden als politische  Vertreter laute dahingehend, dass das Thema dringend politisch bearbeitet werden müsse. Unser Recht sei offensichtlich nicht bindend gegenüber dem Zivilrecht in anderen Ländern. Wenn die Ehe in einem anderen Land geschlossen worden sei, gelte sie auch in Deutschland, auch wenn das Mädchen zum Beispiel erst 14 Jahre alt sei. Man müsse sich dringend politisch damit beschäftigen und notfalls gesetzliche Vorschriften dahingehend verändern. Sie bitte, das mit in die jeweiligen Gremien zu nehmen, um darüber zu sprechen.

 

Herr Goebels weist darauf hin, dass sich die Situation bei den EU-Zuwanderern leider noch ein bisschen anders darstelle. In der Regel erfahre man erst sehr spät davon, dass die Mädchen verheiratet würden. Sie würden dann in der Regel ins Ausland gebracht oder von der Familie, in die sie hinein heiraten sollen, ins Ausland entführt. Beide Familien profitierten davon. Da fehle den deutschen Behörden  eine Handhabe.

 

Herr Reinke betont, dass der Schutz des Kindes in jedem Fall vorgehe. Die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition hätten beschlossen, per Gesetz bis zum Ende des Jahres Kinderehen zu verbieten. Im Hinblick darauf könne man das bereits im Vorfeld entsprechend so handhaben.    

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