17.05.2005 - 1 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Stockmann weist auf die ausgelegte Mitarbeiterinformation hin und erläutert den Arbeits- und Zeitplan zur Einführung des einheitlichen Tarifrechts im öffentlichen Dienst.

Herr Pollex berichtet über das Ergebnis zum Sachstand der Beihilfestelle. In der Sitzung des Personalausschusses am 25.11.2003 wurde bereits mitgeteilt, dass die Beihilfestelle unter Einhaltung organisatorischer Vorgaben durchaus wirtschaftlich betrieben werden könne. Im Jahr 2004 wurde dahingehend mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beihilfestelle eine Straffung des Verfahrens erreicht, sodass eine kürzere Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen eingehalten werden und gleichzeitig die Kosten für die Bearbeitung der Beihilfe reduziert werden konnten. Eine Anfrage bei der Versorgungskassse Münster habe ergeben, dass die dortigen Kosten für die Bearbeitung pro Fall von 25 Euro nur unwesentlich unter den Kosten der hiesigen Sachbearbeitung von ca. 26 Euro liegen würden. Da auch bei einer Auslagerung der Beihilfestelle vor- und nachbereitende Aufgaben weiterhin bei der Verwaltung anfallen, erscheine eine Beauftragung der Versorgungskasse nicht sinnvoll.   

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Beschluss:

 

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