24.02.2016 - 6 Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker ruft die Anregung/Beschwerde zur Beratung auf und weist darauf hin, dass die Ausschussmitglieder unmittelbar vor der Sitzung im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Gelegenheit hatten, sich die Parksituation in der Goebenstrasse anzusehen. Darüber hinaus wurde der Termin dazu genutzt, sich vor Ort mit den Anwohnerinnen und Anwohnern über die bestehende Problematik auszutauschen.

 

Herr K., einer der Antragsteller, stellt voran, dass die Zeit, in der die Ortsbesichtigung stattgefunden hat, für das eigentliche Dilemma innerhalb der Parksituation nicht repräsentativ sei. Vielmehr würde es insbesondere nach 17 Uhr und an den Wochenende zu einem erheblichen Mangel an Parkplätzen kommen, da nun die bislang praktizierte Art des „aufgeschulterten Parkens“ auf dem Gehweg aufgrund von regelmäßigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörde untersagt worden wäre. Während der Besichtigung bestand seitens der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf die ein oder andere Abhilfemaßnahme hinzuweisen, die allerdings aufgrund der damit verbundenen Kosten als nicht umsetzbar eingeschätzt wurden.

Die Anwohnerinnen und Anwohner würden sich wünschen, dass durch entsprechende Markierungen das Parken auf den Gehwegen am rechten und linken Straßenrand ermöglicht wird, da dem Antragsteller selbst keine rechtlichen Gründe bekannt sind, die das Gehwegparken insbesondere bei dieser Bordsteinhöhe nicht erlauben sollten.

 

Herr Lichtenberg berichtet für die Verwaltung, dass neben der umfangreichen Stellungnahme in der Vorlage nun im Hinblick auf den stattgefundenen Ortstermin und die Anregungen des Antragstellers ganz besonders deutlich wurde, dass die Interessen des Fußgängers gänzlich unbeachtet geblieben sind. Die Verwaltung sei ursprünglich gebeten worden, eine gezielte Überwachung der Goebenstrasse insbesondere im Hinblick auf den Fußgängerverkehr durchzuführen, da es durch das aufgeschulterte Parken nicht mehr möglich gewesen ist, als Fußgänger mit einem Kinderwagen oder als Rollstuhlfahrer die Gehwege zu passieren. Dieser Sachverhalt wurde während der Ortsbesichtigung allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgrund des noch immer in Teilen praktizierten Parkverhaltens einzelner Anwohnerinnen und Anwohner deutlich.

Herr Lichtenberg bestätigt, dass alle Anregungen der Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Kosten verbunden sind. Zudem sei man an die StVO gebunden, die klare Schildervorgaben vorsieht. Somit könnte der Anregung einer Beschilderung im Sinne eines „Parkens auf eigene Gefahr“ nicht entsprochen werden.

Herr Lichtenberg macht zudem deutlich, dass der Straßenbaulastträger regelt, dass bei einem Befahren eines Bürgersteiges eine Sollhöhe von bis zu 7 cm nicht zu überschreiten ist. Andernfalls bestünde die Möglichkeit, die Stadt ggf. in Regress zu nehmen, wenn es zu Fahrzeugbeschädigungen kommen sollte.

 

 

Herr Römer bittet die Verwaltung im Hinblick auf die nicht mögliche Umsetzung des Wunsches der Bürgerinnen und Bürger nach einer Parkmarkierung um genauere Angaben über die Kosten von einem Meter Bürgersteigabsenkung. So könnte ggf. sukzessive die angespannte Parkplatzsituation verbessert werden. Darüber hinaus fragt Herr Römer die Verwaltung, ob 1,20 m Breite für das Passieren eines Rollstuhlfahrers auf dem Bürgersteig nicht ausreichend seien. 

 

Herr Voigt, der ebenfalls an der Ortsbesichtigung teilgenommen hat, regt an, auch für die angrenzenden Parallelstraßen ebenfalls eine Lösung zu finden und stellt die Frage nach der vorgeschriebenen Breite des Bürgersteiges. Insgesamt seien doch vier Gehwegplatten nebeneinander verlegt, davon wurde lediglich die erste Gehwegplatte beparkt. 

Zudem weist Herr Voigt auf die teilweise vorhandenen Verkehrsschilder innerhalb des Stadtgebietes hin, die das aufgeschulterte Parken gestatten. Herr Voigt fragt an, ob eine solche Beschilderung auch im Bereich Goebenstraße angebracht werden könnte und welche Kosten dadurch entstehen würden.

 

Herr Lichtenberg erläutert, dass die Bürgersteige heute in einer Breite von 1,65 m angelegt werden, insbesondere auch hinsichtlich des Sicherheitsabstandes zur Straße hin.

Zu der Frage nach den anstehenden Kosten hinsichtlich einer Absenkung der Bürgersteige würden Kosten in Höhe von rund 300.00 € allein für die Goebenstraße entstehen.

Das Verkehrsschild „aufgeschultertes Parken“ könnte nur dort angebracht werden, wo die Bordsteinhöhe weniger als 7 cm aufweist.

 

Herr Heiermann bittet die Verwaltung zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu überprüfen, ob eine gemeinsame Lösung erarbeitet würden könnte, an der sich sowohl die Hauseigentümer als auch die Verwaltung kostenmäßig beteiligen.   

Auch im Hinblick auf den einzuhaltenden Rettungsweg erklärt Herr Heiermann eine Lösung im Sinne eines „aufgeschulterten Parkens“ als wünschenswert und empfiehlt eine Überweisung an den Umweltausschuss.

 

Herr Andelija weist auf die nicht vorhandene Rechtssicherheit hin und bittet um eine Überweisung an die Bezirksvertretung Mitte.

 

Herr Dr. Bücker stellt die Frage nach den Überlegungen, die dazu geführt haben, dass bei der vor kurzem erfolgten Sanierung dieses Bürgersteiges die Bordsteinhöhe mit 7 cm geplant wurde.

 

Herr Lichtenberg weist darauf hin, dass die Plattenerneuerung im vergangenen Jahr auf dem bereits vorhandenen Bordstein durchgeführt wurde. Die Gehwegplatten hätten zudem nicht erneuert werden müssen, wenn der Gehweg nicht beparkt worden wäre.

Herr Lichtenberg gibt den Hinweis, dass die Bezirksvertretungen bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten kein Beschlussrecht besitzen, sondern lediglich Empfehlungen aussprechen dürfen.

 

Herr Heiermann greift diesen Hinweis auf und möchte wissen, welches Gremium beschlussfähig ist.

 

Herr Lichtenberg macht darauf aufmerksam, dass diese Angelegenheit direkt an den Oberbürgermeister weitergeleitet werden könnte.

 

Herr Dr. Bücker erläuert, dass der Ausschuss die Möglichkeit eines an den Oberbürgermeister gerichteten Prüfauftrages hätte.

 

Herr Voigt macht deutlich, dass hier nur Empfehlungen ausgesprochen werden können und unterstützt den Antrag von Herrn Angelija, die Angelegenheit an die BV Mitte zu überweisen.

 

Herr Dr. Bücker lässt über den Vorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Anregung/Beschwerde wird an die Bezirksvertretung Mitte überwiesen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

1

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage