24.02.2016 - 8 Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 24.02.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/B Büro des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Bücker ruft die Anregung/Beschwerde zur Beratung auf und stellt fest, dass der Antragsteller nicht anwesend ist.
Herr Kortenacker erläutert für die Verwaltung die Zuständigkeiten innerhalb des Stadtgebietes. Die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH), vertreten von Herrn Kortenacker, ist verantwortlich für die Instandhaltung der Außengelände der städtisch genutzten Immobilien wie beispielsweise Schulen, Kindergärten und Sportstätten. Dabei wird unterschieden zwischen den befestigten Flächen, sprich Gehwege usw., für die der jeweilige ortsansässige Hausmeister der GWH zuständig ist. Für die unbefestigten Flächen ist wiederum der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) verantwortlich.
Die Sparvorgaben haben dazu geführt, dass sowohl bei der Objektbetreuung (GWH) als auch beim WBH Personal eingespart wurde. Dies habe sich auf die Aufgabenerledigung ausgewirkt.
Frau Jagusch erläutert die Zuständigkeit des Hagener Entsorgungsbetriebes, der vornehmlich verantwortlich ist für die Straßenreinigung der Verkehrsflächen. Sie weist darauf hin, dass eine Personalkürzung in Höhe von 15% vorgenommen wurde, die in erster Linie die Streichung der Stellen der sogenannten Beikehrer zur Folge hatte. Die Hälfte der Kehrmaschinen habe nunmehr keinen zweiten Mann mehr, um die Rinnsteine oder Parkbuchten auszufegen. Frau Jagusch macht darüber hinaus deutlich, dass der HEB bei Bedarf auch Sonderreinigungen durchführt.
Herr Dr. Bücker macht in seiner Funktion des Vorsitzenden des Arbeitskreises Stadtsauberkeit darauf aufmerksam, dass das Thema im dortigen Rahmen intensiv diskutiert wird und schlägt vor, die Anregung/Beschwerde direkt an den Arbeitskreis weiterzureichen. Er bittet die Verwaltung um eine Einschätzung, ob das überhaupt möglich sei oder ob zunächst an einen Ausschuss überwiesen werden müsste.
Herr Idel erläutert, dass nicht davon auszugehen sei, dass alle bestehenden Arbeitskreise überhaupt bekannt sind. Sollte ein Verweis vorgenommen werden, dann zunächst an den Ausschuss und nicht an den Arbeitskreis.
Herr Römer stellt die Frage, ob es sich um ein breitflächiges Problem handelt oder nur in bestimmten Bereichen der Stadt vorkommen würde.
Herr Gräwe berichtet, dass sich in der letzten Zeit die Situation in den Bereichen Altenhagen, Mittelstadt und unteres Wehringhausen erheblich zugespitzt hat und trotz des regelmäßigen Abtransports des Mülls immer wieder neue Müllansammlungen hinzukommen würden.
Herr Andelija macht darauf aufmerksam, dass der Müll von den Bürgerinnen und Bürgern selbst verursacht werde und diesbezüglich den städtischen Betrieben keinerlei Vorwürfe gemacht werden könnten. Insbesondere im Bereich der EU-Zuwanderungen sieht er einen großen Handlungsbedarf beim Arbeitskreis Stadtsauberkeit.
Frau Jagusch fasst für die Verwaltung zusammen, dass es sich um ein stadtweites Verhaltensproblem handelt, dem der HEB präventiv entgegenwirkt, indem Kindererziehungsmaßnahmen zum Thema Stadtsauberkeit im Bereich der Kitas angeboten werden. Dabei wird beispielsweise rund um die entsprechende Einrichtung gemeinsam mit den Kindern der Müll eingesammelt.
Der HEB ist im AK Stadtsauberkeit vertreten, um zu einer Verbesserung der Müllsituation beizutragen und dort gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Herr Ciupka macht deutlich, dass es auch einfach oftmals nicht möglich ist, die Straßenreinigung ordnungsgemäß durchzuführen, da beispielsweise die Straßen rechts und links beparkt werden und der Kehrwagen keine Möglichkeit hat, den Bereich zu reinigen. Er regt an, diese Angelegenheit erneut in die politische Diskussion zu bringen und ggf. wieder mehr finanzielle Mittel bereitzustellen. Darüber hinaus verweist Herr Ciupka auf die Vorbildfunktion der Stadt, die für eine entsprechende Reinigung und Sauberkeit innerhalb des Stadtgebietes zu sorgen hat, damit dies von den Bürgerinnen und Bürger anschließend übernommen wird.
Herr Dr. Bücker lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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